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Vermögensüberschreitung um 2300,- Euro

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  #1  
Alt 26.02.2011, 12:04
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Rotes Gesicht Vermögensüberschreitung um 2300,- Euro

Hallo miteinander,
ich hoffe ihr könnt mir einige Fragen beantworten.
Ich habe gestern einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung mein Vermögen wäre zu hoch. Bin alleinstehen habe 2 minderjährige Kinder. Mein Alter ist 37. Die Vermögensfreiheitsgrenze liegt bei 7800 Euro. Mein Vermögen würde sich auf 10.054 belaufen was ein Vermögen abzüglich des Freibetrages von 2300 beträgt.
Dieses Vermögen ist allerdings kein frei verfügbares Vermögen. Ich stehe mit einem Anteil von 1/3 im Grundbuch. Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung, die nicht von mir bewohnt ist. Diese wurde von meinem Vater gekauft und um ein Darlehen zu erhalten hat er meinen Bruder und mich in das Kaufvertrag und Darlehensvertrag mit einschreiben lassen. Es war seinerseits nie gedacht, daß wir tatsächlich einen Anteil erhalten. Die Wohnung ist auch seit dem von Ihnen bewohnt. Es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen meiner Mutter (bewohnt die Wohnung) meinem Bruder und mir, daß wenn die Wohnung je veräußert werden sollte, der Erlös an sie übergeht und wir auf unsere Rechte verzichten. Was das Arbeitsamt aber nicht anerkennt. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
Mein Anteil 1/3 beträgt nach Abzug der Schulden 10054,- Euro, den meine Mutter mir aber aus finanzellen Gründen nicht auszahlen kann, und es auch nicht einsieht weil sie das Darlehen seit 1995 alleine abbezahlt. Wo sie der Meinung ist, daß ich ihr eher Geld schulde.
So ohne weiteres komme ich also nicht an Geld, mein nur auf dem Papier bestehendes Vermögen nicht ran.
Was kann ich machen um doch noch Geld beziehen zu können. Weil ansonsten weiss ich nicht von was wir leben sollen.
Und wenn ich diese Anteile jetzt auf Meine Mutter übertrage in welcher Zeit dürfte ich den Vermögensüberschuss von 2300,- Euro ausgeben.
In diesem Fall würde mir meine Mutter dieses Geld 2300 als Darlehen geben.
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  #2  
Alt 26.02.2011, 12:21
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also wenn du im grundbuch stehst, dann ist das auch dein eigentum. was ihr da nun innerhalb der familie hin und her schiebt, ist für die arge nicht nachvollziehbar und auch nicht anerkennenswert. du musst also verwerten oder geld verbrauchen. als vater mit zwei kindern, der sicherlich kindergeld und evt. unterhalt bekommt, sollte der vermögensüberschuss von 2300 euro nicht mehr als in zwei monaten verbraucht sein. du musst zwingend aus dem grundbuch raus.
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  #3  
Alt 26.02.2011, 13:30
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Das werde ich jetzt auch tun.
Der Anteil wird auf meine Mutter gehen. Jedoch erhalte ich kein Geld von meiner Mutter. Mein Anteil ist 10054 also werde ich es ihr für diesen Betrag überschreiben. So wie gesagt diesen Betrag zahlt sie mir nicht. Weil sie ja schon seit Jahren die Wohnung selbst abzahlt. Jedoch ist sie bereit mir diese 2300 als Kredit zu geben. Die ich Ihr dann jeden Monat zahlen soll. Wie kann ich das bei der ArGe angeben? Kann die ArGe davon ausgehen dass ich die 10054 ausgeben muss. Oder bleibt meine Vermögensgrenze unangetastet. Denn ein Vermögen von 7800 kann ich ja haben.. oder?
Vielen Dank für die Antwort
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  #4  
Alt 26.02.2011, 13:51
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Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um ein "nicht verwertbares Vermögen". Es wird Dich weder die Bank aus dem Darlehensvertrag entlassen, noch kann Dir jemand Deinen Anteil an dieser Eigentumswohnung ausbezahlen.
Entsprechend empfehle ich gegen den erlassenen Bescheid in Widerspruch zu gehen!
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  #5  
Alt 26.02.2011, 14:17
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wenn es deiner meinung nach nicht verwertbar ist, dann müsste er allerdings mieteinnahmen daraus erzielen. umsonst wohnen lassen kann er die eltern in seiner immobilie natürlich nicht.
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  #6  
Alt 26.02.2011, 16:30
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eigentlich ist es auch ein nicht verwertbares Vermögen. Jedoch sagt die ArGe meine Mutter soll mich auszahlen. Was sie so nicht kann.
Sie wohnt ja nicht umsonst in der Wohnung sie hat schon seit dem Erwerb dieser Wohnung dort gewohnt. Und seitdem auch den Darlehensbetrag über ca. 800 Euro gezahlt. In diesem Betrag ist mein Anteil des Darlehens auch enthalten was sie mitbezahlt. Also wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann? Die Wohnung hat noch nie mir gehört ausser auf dem Papier
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  #7  
Alt 26.02.2011, 17:10
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Zitat:
Die Wohnung hat noch nie mir gehört ausser auf dem Papier
da haste halt pech gehabt. was dreht ihr auch solche dinger. nun ist euch die sache auf die füsse gefallen.
klar kannst du nun einspruch einlegen und danach vor einem sozialgericht klagen.
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  #8  
Alt 26.02.2011, 18:16
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Zitat:
wenn es deiner meinung nach nicht verwertbar ist, dann müsste er allerdings mieteinnahmen daraus erzielen
Naja, die Mutter kann nicht die Darlehensraten bezahlen und zusätzlich noch ein Drittel an den Sohn. Ich sehe da keine Möglichkeit, wie aus dieser Situation irgendeine Einnahme konstruiert werden könnte. Für den Sohn ergäbe sich daraus schlimmstenfalls sogar noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.

Zitat:
Also wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann?
Da kannst Du nur Widerspruch einlegen und dieses Vermögen als nicht verwertbar deklarieren, was es letztenendes auch ist.
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  #9  
Alt 26.02.2011, 19:09
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die mutter steht laut grundbuch doch nur für 1/3 der bankschuld (monatliche rate) gerade. da könnte sie doch ihren söhnen durchaus miete zahlen.
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  #10  
Alt 26.02.2011, 20:44
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Die Mutter bezahlt ja schon 100% der Darlehensraten, also auch den Anteil allegos und dessen Bruder. Wie und warum sollte sie dann Miete an ihre Söhne bezahlen?
Zwar sind die internen Abmachungen der Familie nur Schall und Rauch, aber es ergibt sich für allego dennoch keine Verwertung seines Vermögens.
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