Verwertungsausschluß

  • Hallo
    Nur ein Tip zur Vermögensverwertung. Ich 61 muss meine Lebensversicherung die als Absicherung für das Alter angelegt war aufbrauchen da kein Verwertungsausschluß mit der Versicherung abgeschlossen war.
    Dieses muß vor Antragstellung geschehen und Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr oder Rentenbeginn.
    Für jüngere Antragsteller ist zu beachten das man dann aber auch selbst nicht an das Geld vorher rankommt
    oder beleihen kann.