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Was muss man angeben wenn man ein haus gekauft hat vor Antragsstellung auf H4?

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  #1  
Alt 28.05.2009, 10:30
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Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 8
Standard Was muss man angeben wenn man ein haus gekauft hat vor Antragsstellung auf H4?

Hallo
ich weiss nicht mehr weiter! ich habe heute meinen Antrag abgegeben auf arbeitslosengeld II.(arbeitslosengeld I ist abgelaufen diesen monat)
Ein paar tage zuvor haben mein Partner und ich einen Notarvertag für dieses Haus unterschrieben und ein paar wochen zuvor einen Kreditvertrag ebenfalls gemeinsam unterschrieben(Er arbeitet wir wohnen aber noch nicht zusammen)
und sind noch nicht verheiratet (erst im august)
Beim durchgehen des Antrags mit der Bearbeiterin kamen fragen wie Vermögen und bausparvertrag(dieser ist im kreditvertrag mit eingebunden) und ich habes dies verneint. Aus dem Grund weil wir noch keine unterlagen haben und uns noch nichts gehört und ich auch erst ab august verheiratet bin und auch dahin ziehen werde. (und vermögen ist es bis jetzt ja auch nicht sondern eher eine belastung oder wie wird das angesehen?)Deshalb die Frage hätte ich das angebebn müssen ?? weil wie gesagt ich habe noch keine Unterlagen.Und es sind bis jetzt noch keine zahlungen erfolgt und somit sind wir auch noch keine eigentümer, es ist halt diese unterschrift von mir.

Bitte helft mir.
Danke
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  #2  
Alt 28.05.2009, 11:34
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Also den Bausparvertrag hätte ich den angegeben, eben aber auch mit dem Hinweis, dass noch keine Unterlagen vorgelegt werden können und noch keine Summe angespart, sondern er eben ganz neu ist. Wenn dein Partner arbeitet und ihr in etwas mehr als zwei Monaten sowieso zusammen zieht (ich vermute mal, in das Haus), wirst du ggf. ja dann sowieso keine ALG II-Leistungen mehr beanspruchen (können), so dass ich insgesamt keine Probleme sehe.

Geändert von lirafe (28.05.2009 um 11:36 Uhr) Grund: Tippfehlerkorrektur
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  #3  
Alt 28.05.2009, 21:44
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Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 593
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Das ist kompliziert, die Fragestellung wirkt a bisserl hektisch (Verzeihung), deshalb in Ruhe darüber nachdenken..... beim Notar habt ihr einen Kaufvertrag unterschrieben, beide nehme ich an, somit seid ihr Eigentümer zu beiden Seiten. Ihr habt also "Vermögen", in Wirklichkeit wahrscheinlich nicht, denn bei Neukauf ist die Kreditbelastung so hoch, daß rechnerisch nichts dabei rum kommt. Der Kaufpreis wäre in eurem Falle der Verkehrswert, davon wird die Kreditbelastung abgezogen und die Freibeträge ebenso, das Ergebnis wird ein Minusvermögen sein, das ist aber Spekulation, wenn man die Zahlen nicht kennt.
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  #4  
Alt 29.05.2009, 08:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
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mit "ohne zahlen" is nixx zu machen, es gibt auch für selbstgenutzte eigenheime die möglichkeit auf wohngeld, einfach mal hin zur wohngeldstelle beim landratsamt oder kreisfreie stadt

auch alg2 kann evtl bei selbst genutzten eigenheimen bewilligt werden, sofern auch hier die grenzen, insbesondere wohnfläche, eingehalten werden... letztlich ist es nicht verboten den antrag zu stellen, zumal alg1 abgelaufen ist
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  #5  
Alt 02.06.2009, 21:13
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Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 8
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es ist ja nicht so das ich weiterhin das geld haben möchte(als wohngeld oder sonstiges) ich würde falls das geht wenn ich verheiratet bin gerne davon verzichten (weil dann das einkommen des partners zu hoch wäre) es ist nur die zeit die ich überbrücken möchte bis es soweit ist das ich verheiratet bin!(weil ichja noch allein wohne)
wie das betrachtet wird weiss ich ja nicht, ich weiss nur das ich erst viel später eigentümer werde(laut gesetz erst wenn man ins grundbuch eingetragen wird und das geschieht meistens erst nach der ganzen kaufabwicklung)
wo wir gerade dabei sind; kann ich zum amt hin und sagen ich heirate dann und dann und möchte ab da keine leistungen mehr beziehen freiwillig oder wird das alles auch wieder geprüft?(mit lohnnachweisen vom partner etc.)
vielen dank im vorraus
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