Was wird mir angerechnet???

  • Hallo,
    erstmal schnell zu meiner Situation. Ich bin 25 Jahre und habe eine 2 Jährige Tochter mit der ich momentan in einer 1 Zimmer, 33m² Eigentumswohnung lebe. Seit über einem Jahr versuche ich nun schon die Wohnung zu verkaufen und streite mich ständig mit dem Jobcenter ob ich die Wohnung nicht vermieten könnte und mir der Mieteinnahmen eben angerechnet werden könnten. Leider fanden wir bisher keine Lösung. Jetzt habe ich gehört das das Schonvermögen erhöht wurde und jetzt kommt meine Frage:
    Wäre es möglich wenn ich meine Wohnung im Rahmen des neuen Grundfreibetrages von 750 Euro pro Lebensjahr verkauffen würde. Eigentlich dürfte mir das Amt dann das vom Wohnungsverkauf enstandene Geld nicht anrechnen oder??? Muss ich das Geld dann in eine Rentenversicherung stecken oder kann ich das Geld auch anderweitig verwenden? Ich habe so berechnet Mein Freibetrag 750 Euro*25 Jahre also 18750 Euro plus der Freibetrag meiner Tochter von 3100 Euro entsprechen 21850 Euro. Meine Wohnung würde 20000 Euro einbringen. Ist das Geld geschützt oder nicht???
    Danke schon mal für die Hilfe.


    LG Marina

  • es gibt lediglich eine politische absichtserklärung das schonvermögen für die altersvorsorge von derzeit 250 auf 750 euro pro lebensjahr zuerhöhen. sollte es tatsächlich umgesetzt werden, so benötigte das gesetzgebungsverfahren etwa 6 monate von dem tag an, in dem es in auftrag gegeben wurde. somit ist vor dem 01.07.2010 eigentlich nicht mit einem inkraft treten des gesetzes zurechnen.


    aber in deinem fall hat das keine bedeutung, dir würde man den vollen verkaufserlös deiner wohnung als einkommen anrechnen und du müsstest somit das geld in einer von der arge vorgeschriebenen zeit aufbrauchen.

  • Danke für die schnellen Antworten das sind leider leine guten Nachrichten für mich. Ich habe heute nochmal mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und sie gefragt wie es wäre wenn ich die Wohnung an meinen Vater für 5000 Euro verkaufen würde. Sie meinte das schlimmste was mir passieren könnte wäre, das mir für 3 Monate mein Regelsatz um 30% gekürzt wird, da es bei 5000 Euro ein unwirtschaftlicher Verkauf wäre. Schriftlich will sie mir das aber nicht geben hat sie da recht oder könnte es sein das ich dann ganz vom Bezug gestrichen werde? Dann hätte ich noch eine Frage wie ist das wenn ich die Wohnung für 5000 Euro verkaufe kann ich das Geld dann als Schonvermögen auf mich und meine Tochter laufen lassen oder muss da mein Freibetrag ausreichen???
    LG
    Marina

  • Ehrlich gesagt verstehe ich (wie vermutlich auch Catweezle) nicht, warum du verkaufen möchtest. Du darfst diese Eigentumswohnung, in der du wohnst, natürlich behalten und nutzen, ohne dass dir irgendetwas angerechnet wird. Falls du (verständlicherweise) natürlich umziehen möchtest, weil die Wohnung für euch beide langfristig gesehen zu klein ist, wird dir der Verkaufserlös - und zwar einmalig - als Einkommen angerechnet werden müssen in demjenigen Monat, in dem er dir zufließt. Falls das deine Absicht ist (Verkauf) solltest du darauf achten und Einfluss nehmen, dass dir dieses Geld nicht Stück für Stück, sondern in einem Betrag überwiesen wird, damit du nicht - auf mehrere Monate verteilt - "Einkommen" hast, das angerechnet werden würde. Und daneben. sicher mußt du doch einen Teil des Erlöses doch verwenden für die neue Wohnung, Schulden tilgen oder dergleichen, so dass kaum etwas übrig bleibt!?

  • lirafe : In Betracht käme hier auch eine Einkommensanrechnung als sog. einmalige Einnahme (sofern es sich denn tatsächlich überhaupt um Einkommen handelt, siehe unten) - das hätte zur Folge, dass sich diese gerade nicht nur im Zuflussmonat bedarfsmindernd auswirkt, sondern für einen deutlich längeren Zeitraum anteilig angerechnet wird.


    Darüber hinaus wäre mal von kompetenter Stellen - also einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht - zu prüfen, ob bei einem Verkauf nicht ggf. lediglich eine Vermögensumwandlung vorliegt, so dass ggf. nur der die Freibeträge übersteigende Teil des Verkaufserlös als Vermögen anzurechnen wäre.


    Das Vermögen - also die Wohnung - unterliegt ja zur Zeit keiner Verwertungspflicht. Daher könnte man durchaus darüber nachdenken, wie es sein kann, dass der durch einen Verkauf dann umgewandelte Vermögenswert plötzlich vollständig der Einkommensanrechnung unterliegen soll....


    Gruß,


    Philipp

  • also eine wohnung, die offensichtlich einen verkehrswert von ca. 20 000 euro hat, an einem verwandten für nur 5000 euro zuverkaufen ist ganz klar ein fall von vermögensverscheierung. davor kann ich nur warnen. diese rechnung wird nicht aufgehen.

  • hallo,
    erstmal kurz für alle die nicht verstehen warum ich verkaufen will. Ich lebe mit meiner Tochter zusammen in einem Zimmer mit 33m² meine Tochter ist mitlerweile über 2 Jahre und das das eine Zumutung ist muss ich wohl niemand erzählen der Kinder hat. Der Platz reicht einfach nicht aus und ein Leben ist das nicht wenn man sich voll nach dem Rythmus eines Kindes richten muss wenn sie schläft muss ich das auch tun egal ob Mittags oder Abends weil es eben nur ein Zimmer ist. Selbst die Küche ist mit in diesem Raum. Da ich die Wohnung nicht vermieten kann was mir natührlich auch lieber gewesen wäre (mit Anrechnung der Mieteinnahmen versteht sich) muss ich nun eben verkaufen. Ich dachte ich hätte eine Möglichkeit ohne Gericht und Ärger aber das wird wohl nichts jetzt muss ich eben doch KLagen was ich mir gern erspahrt hätte. Ok Danke an alle die mir geantwortet haben.
    LG

  • Philipp
    Vermutlich hast du Recht mit allem, was du schreibst, aber das ist es ja gerade eben, womit man sich `rumplagt und weswegen hier so viele Fragen auftauchen. Es gibt - und das ist nicht nur in diesem Punkt der Fall, oft verschiedene Möglichkeiten der Auslegung und im konkreten Fall weiß man nicht, ob das so ist oder eben anders und dann vermutlich auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter noch unterschiedlich. Eine ähnliche Frage übrigens hatte ich anfangs gestellt, als ich in dieses Forum "kam". Bei mir ging es seinerzeit um einen Autoverkauf. Zwar "mußte" ich nicht verkaufen, wußte aber auch nicht, wie das angerechnet werden würde, nämlich einerseits könnte es Umwandlung sein von Anlage in Barvermögen, andererseits könnte es als Einnahme gelten, (aber eben laut Auskunft hier aus dem Forum seinerzeit "nur") in dem Monat, in dem der Erlös aus dem Verkauf mir "zufließt".


    marina84
    Noch mußt du ja nicht klagen; auf jeden Fall würde ich erst einmal dieses für einen Kostenanteil in Höhe von 10 Euro von dir mögliche Beratungsgespräch bei einem "Fachanwalt für Sozialrecht" nutzen, bevor irgendetwas unternommen wird. Diesen Beratungsschein stellt dir das in deiner Region für dich zuständige Amtsgericht aus, nachdem du ein paar Formulare ausgefüllt abgegeben hast.


    Gruß. Lirafe

  • lirafe
    ich bin schon des längeren bei einem Anwalt wir haben mit dem Amt einigen Schriftverkehr gehabt und jetzt ist eben der Punkt wo es nur noch mit einer Klage weitergeht. Leider besteht keine Möglichkeit anders aus dieser Situation zu entkommen. Übrigens den Beratungsschein hatte ich nicht bekommen da ich Besitzer einer Eigentumswohnung bin und somit Vermögend. War aber nicht schlimm hatte kurz vorher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen die ich dann nutzen konnte oder besser gesagt noch kann.

  • @marina44
    Ich habe ein Haus und habe trotzdem auch diesen Beratungsschein bekommen und genutzt; Ich weiß nicht, wie die Begründung bei deiner Ablehnung gelautet haben könnte, aber da es sich um eine kleine und dann auch noch selbstgenutzte Wohnung handelt, hättest du vielleicht Widerspruch einlegen können. Und mein Haus ist auch nciht "überfinanziert. Allerdings gibt es hinsichtlich der Kriterien, denen zufolge man diesen Beratungsschein erhält oder nicht, andere Vermögensgrenzen, was Kontenstände betrifft. Soweit ich mich erinnere, liegen die bei etwa 2000 €.

  • hallo zusammen,
    wollte nur eben schnell mitteilen das sich für mein Problem nun endlich eine Lösung gefunden hat. Nachdem ich das Jobcenter erneut angeschrieben habe und mitgeteilt habe das ich nun die Wohnung unwirtschaftlich verkaufen werde hat mir nun das Jobcenter erlaubt meine Wohnung zu Vermieten und die Mieteinnahmen werden mir nun angerechnet und eine größere Wohnung wird mir bezahlt. Ja über ein Jahr gekämpft und jetzt hat sich gelohnt. Bin sehr froh das mir das Sozialgericht erspahrt wurde.
    LG und danke an alle die hier geschrieben haben.