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#1
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Ich erwäge derzeit, einen Hartz-IV-Antrag zu stellen.
Nun habe ich aber einige kleinere Anlagen, die ich natürlich nicht aufzehren möchte. Ich bin 45 und habe eine Lebensversicherung. Bin ich richtig informiert, daß pro Lebensjahr 250 Euro, in meinem Fall also 11.250 Euro erlaubt wären? Da hätte ich ggf. noch etwas Luft nach oben. Dann gibt es noch zwei Anlagen in Form von Sparbüchern/Sparbriefen (nicht bei meiner Hausbank). Jeweils etwa 5.000 Euro, einmal mit Sparerfreibetrag, einmal ohne. Und einen kleinen Bausparvertrag ohne viel Einlage habe ich auch noch. Ebenso einen Genossenschaftsanteil, der als Einlage für die Mitgliedschaft erforderlich ist. Wie gehe ich damit um? Alle Anlagen sind nicht bei der Hausbank, wo mein Girokonto geführt wird, kann ich ggf. einen Teil davon verschweigen oder gibt das sofort Ärger? Hat das örtliche Amt die Möglichkeit, bundesweit alle auf mich eingerichteten Konten einzusehen? Ich meine, es gibt ja eine Vielfalt von Bankinstituten und sonstigen Anlagemöglichkeiten. Sind die alle gläsern? Was mich noch etwas besorgt: Können meine Eltern in irgendeiner Form herangezogen werden? Ich bin ja nun vom Alter deutlich jenseits der "normalen" Unterhaltspflichten für Eltern gegenüber volljährigen Kindern. Meine Eltern sind Rentner, haben eine Rente in mittlerer Höhe, ein eigenes Haus und kleinere Erbschaften gemacht. Ich würde nun nicht wollen, daß sie von Amts wegen zu irgendeiner Leistung mir gegenüber verpflichtet würden oder auch schon ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müßten. Können sie im Rahmen einer Antragstellung meinerseits befragt werden oder sind sie ganz außen vor? lg Lotte Geändert von lotte33 (16.06.2011 um 01:25 Uhr) |
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#2
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Freibetrag ist 150 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro. Wenn Vermögen verwertungssicher angelegt wurde als Altersvorsorge (also nicht verfügbar vor dem Rentenalter), dann gilt für dieses Vermögen ein Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr.
Verschweigen sollte man tunlich nichts, das Amt führt regelmäßige Datenabgleiche mit dem Finanzamt durch. Sowas kann sehr schnell zu einer Betrugsanzeige führen. Turtle |
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#3
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Zitat:
Jobcenter sind GmbH's und deren Helfershelfer sind keine "Amtspersonen", also direkt und voll haftbar zu machen für ihre Schandtaten, man kann hier nur von einem Scheinamt zum Zwecke der Durchführung völkerrechtswidriger Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen! |
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#4
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Sollte man auf so einen Müll eigentlich eingehen?
Nicht alle JCs sind GmbHs, im Gegenteil. Und der Datenabgleich ist gesetzlich verankert. Wenn du meinst, dem TE mit sowas zu helfen, dann sehe ich nicht, wie. Turtle |
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#5
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Die Hauptsache er hat wiedermal seinen Senf dazugegeben auch wenn es nur Blödsinn ist.
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#6
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"Nicht alle JC sind GmbH's, im Gegenteil"
Im Gegenteil, WAS??? Und warum sollte es keine Hilfe sein, Falschinformationen wie, Jobcenter wären "Ämter", richtig zu stellen? Ihr bezweckt mit euren Beiträgen doch nur, die Einschüchterungs- und Drohkulissen dieser "Schein-und Nicht-Ämter" aufrecht zu erhalten! Was bitte ist denn daran irgendwie hilfreich?
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#7
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Solange du der TE deine Privatadresse mitteilst, weil du die Strafe zahlst, die sie bekommt, wenn sie auf dich hört und meint dass sie keine wahrheitsgemäßen Angaben machen muss, weil die Jobcenter ja nur "völkerrechtswidrige Scheinämter" sind, ist mir das relativ egal. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass die TE so dumm ist, deinem hirnlosen Gequake auch nur ein Fitzelchen Bedeutung zuzumessen.
Turtle |
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#8
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Tja, mehr war ja nicht zu erwarten....
Wo sind denn jetzt die Belege für deine Fehlinformationen? Wenn man euch so liest, möchte man meinen, wer einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, steht schon mit einem Bein im Knast...?! ![]() Fakt ist aber eher, dass rechtbrechende Jobcenter-MA's ständig auf des Messers Schneide der Gerichtsbarkeit rumrutschen, wenn die Anweisungen brav befolgt werden. Das macht wohl ne Menge Angst, wie man hier sehen kann. Tja, ja, irgendwann bricht der Damm aus nicht vorhandener Sicherheit vor den Strafverfolgungsbehörden....
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#9
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Wenn ein Antrag gestellt wird dann sind auch alle Vermögenswerte anzugeben.Es hilft nichts wenn du dein Geld auf verschiedene Banken verteilst mit dem HIntergedanken das es nicht auffällt.Spätestens nach dem Datenabgleich wirds dann teuer denn mit deiner Unterschrift bestätigst du die Richtigkeit deiner Angaben.
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#10
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Lohnt es sich überhaupt, jemandem, dessen IQ irgendwo im zweistelligen Bereich (mit Komma dazwischen) liegt, irgendwas zu "belegen"?
Wenn für die JCs sogar das Grundgesetz geändert wurde, müssen sie ja irgendwie doch irgendwas darstellen... Solche lachhaften Diskussionen führt man ja gern bei elo. Aber hier... Googeln kannst du wohl auch nicht... http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter Angst?! ![]() Turtle |
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