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#1
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hallo liebe forum gemeinde,
ich und mein ehemann haben folgendes problem, aber zuvor schildere ich mal unsere situation: -ich bin 59 jahre alt, geb 1950, und komme jetzt in hartz 4 rein, habe davor alg1 bekommen, auf mich angemeldet ist ein pkw mit restwert ~3000euro -er, ist rentner 67 jahre alt, geb. 1942, bekommt knapp 1200euro netto rentengeld plus 200 euro firmenrente, hat auch ein pkw auf sich angemeldet im wert von ~10000euro wir beide wohnen in einer mietwohnung, unsere beiden kinder über 25jahre sind auch noch hier, ziehen aber demnächst aus. die miete beträgt 600 euro plus nbk im monat. jetzt unser problem: wir haben ein gemeinsames girokonto auf der bank, plus ein geldmarktkonto mit etwa angesparten 60000euro und ein paar wertpapieren die keine 1000euro ausmachen. kann ich dem arbeitsamt sagen, das die wertpapiere und geldmarktkonto eigentlich ihm gehören oder geht das nicht da wir vor jahrzehnten ein gemeinsames konto eröffnet hatten und das nun unglaubwürdig bzw. fraglich erscheinen würde? wie berechnet sich dieses schonvermögen? irgendwie sind wir da nicht so ganz schlau geworden bei den alterberechnungen und freibeträgen. siehe auch: http://www.sozialleistungen.info/con...vermoegen.html abschnitt: Grundfreibetrag für volljährige Leistungsbezieher und deren Partner wir wären ihnen allen aüßerst dankbar, wenn sie uns dabei hilfreich sein könnten, diese fragen korrekt zu beantworten, schließlich haben wir nun nicht unser ganzes leben gespart um es jetzt wieder abzugeben... das geld ist dazu gedacht, das wir uns eine wohnung in mallorca kaufen wenn ich dann auch vollrentnerin bin und unseren restlichen lebensabend dort verbringen. lg margot |
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#2
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Wenn du jetzt ALG2 beantragen müßtest kann ich dir gleich sagen das du keinerlei Anspruch hättest.Ihr bildet gemeinsam eine BG was bedeutet das die Rente deines Mannes mitberechnet wird.Da diese 1400 Euro beträgt liegt ihr weit über dem Sozialgeldanspruch.Außerdem habt ihr zwei Autos und die Wohnung ist viel zu teuer.Wenn du kein ALG1 bekommst müßtest du dich auch über deinen Mann mitversichern.
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#3
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Ich kann eure Gedanken sehr gut nachvollziehen. So, wie die Dinge liegen, werdet ihr wohl kein aufstockendes H IV / ALG II erhalten, und zwar aus zweierlei Gründen. Einmal habt ihr ja 1400 € netto (Einünfte des Ehemannes) zur Verfügung. Dieser Betrag wird wohl sowohl eure Regelsätze, als auch die Kosten der Unterkunft, die übernommen werden würden, also angemessen sein müssen - regional gibt es dabei Unterschiede - decken.
Das andere ist euer "Vermögen". Hierbei ist egal, o du dem Amt sagen würdest oder nicht, dass bestimmte Anlagevermögen eigentlich "ihm", also deinem Ehemann gehören, weil euer beider Vermögen relevant ist und bei der Berechnung zugrunde gelegt werden würde. Die Freigrenzen bei "Vermögen" betragen je "erwerbsfähigen" Hilfebedürftigen 150 € pro Lebensjahr zzgl. 750 € für einmalige Anschaffungen und einen PKW von einem Wert bis zu max. 7500 €. Hierbei also spalten sich eure Vermögensfreigrenzen noch einmal, was manch einer nicht bedenkt. Denn als "Rentner" zählt dein Mann nicht mehr zu den "erwerbsfähigen" Hilfebedürftigen, so dass sich seine Vermögensfreigrenzen nicht nur drastisch reduzieren, sondern ihm - sozusagen - auch gar kein Auto mehr "gewährt" werden würde. Mithin also zusammengefaßt: Ihr werdent wohl kein aufstockendes H IV/ ALG II erhalten. Gruß. Lirafe |
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#4
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soweit ich das verstanden habe ist also diese auf http://www.sozialleistungen.info/con...vermoegen.html
abschnitt: Grundfreibetrag für volljährige Leistungsbezieher und deren Partner, nicht relevant für uns altjunge leute. ach dieses beamtendeutsch ist einfach schwer zu verstehen. wie würde es aussehen wenn mein eheman unsere geldmakrtfond zb. auf unseren sohn überträgt und oder auch sein pkw auf ihn überschreibt? könnten die dann irgendwas rückwirkend machen, weil ich ja die kontoauszüge von vor 3 monaten vorzeigen müsste? |
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#5
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Hallo!
Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (01.09.2009 um 22:50 Uhr) |
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#6
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dann bleibt nur noch die einzige möglichkeit übrig: hartz 4 gar nicht erst beantragen und beim eheman krankenkassentechnisch mitversichert werden, und nach erreichen der rente, dann auswandern.
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#7
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Hallo!
Ja, aber ich habe vergessen zu erwähnen, was meine beiden Vorschreiberinnen, Kitty und Lirafe, bereits erwähnt haben: auch wenn ihr keinen Pfennig Vermögen besitzen würdet, bei einem Nettozufluss von 1400Euro aus deiner Rente, hättet ihr ehedem keinen Anspruch auf Hartz4. Der Regelsatz für Euch beide ohne Kinder wäre 2 mal 323 Euro sowie eine angemessene Miete für zwei Personen die im BUndesdurchschnitt sicher nicht über 500 Euro warm sein sollte. Also wären die Gesamtansprüche für euch lediglich bei 1146 Euro maximal. Also ist eine Vermögensverschleierung in eurem Fall völlig sinnlos. Ich würde an Eurer Stelle sofort nach Spanien auswandern uns zunächst mal von den Renteneinkünften deines Mannes Leben.Das wäre immernoch billiger, als hier in Deutschland zubleiben. Zumal ihr euch nach dem Auszug der Kinder ehedem eine neue Wohnung suchen müsstet, denn ich denke bei 600 Euro kalt plus Nebenkosten, dürfte da allemale weit über 800 Warmendmiete rauskommen. Solltest du dann die 65 Jahre erreicht haben habt ihr dann ein schönes Zubrot mehr.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (02.09.2009 um 07:58 Uhr) |
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#8
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vielen lieben dank für die antworten. ich werde das ganze mal mit meinem mann in ruhe durchgehen und mal schön ausdiskutieren.
ach was ich noch fragen wollte. ich hab mich ja vor paar tagen hartz4 gemeldet und aber noch nix unterschrieben oder irgendwelche dokumente preisgegeben, da ich erst nächste woche einen termin beim berater habe. wenn ich jetzt aber zum arzt gehen muss, wie ist das denn, bin ich da noch versichert oder nicht. also wenn ich während der bearbeitung beim arzt war und hartz4 antrag abbreche, muss ich die kosten des arztes selber zahlen oder müsste ich mich dann rückwirkend bei der krankenkasse beim ehemann mitversichern lassen? |
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#9
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Hallo!
Du bist grundsätzlich einen Monat beitragsfrei nachversichert. Hier der Gesetzestext: Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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