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#1
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Hallo,
Ich hätte gerne mal gewusst wieviel man als Harz4 Bezieher sparen darf? Unsere Situation sieht momentan so aus: Wir sind ein 5 Personen Haushalt. Mein Mann Ich ununsere 3 Kinder alle unter 12J. Beziehen leider seit 3 Jahren Harz4 Wir haben schon seit längerem das Kindergeld für Notzwecke gespart. Hatte bissel Angst und hab es zuhause versteckt. Doch nun habe ich gehört. Das man einen bestimmten Freibetrag besitzen darf. Doch leider schreibt im Netz jeder etwas anderes und man blickt kaum noch durch. Ich möchte mein Gespartes Geld sehr ungern zuhause weiterlagern.Ich würde es gern auf mein Bankkonto einzahlen? Haben momentan ca, 6000€ über mehrer Jahre für unsere kinder weggelegt. Kann ich dieses Geld denn ohne weiteres Auf mein Konto einzahlen? #Bin echt danbar für jeden Rat
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#2
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Jeder zumindest volljährige H4 Bezieher darf pro Lebensjahr 150 Euro Sparguthaben bezitzen.
Dazu einen Freibetrag Pro (Volljährige?) Person von 750 Euro. |
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#3
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Also dürfte Ich da ich 31j. bin 4650€ besitzen als freibetrag und mein Mann der 33j. ist 4950€ zusammen also 9600€ Freibetrag
auf dem konto stehen lassen ohne das das Jobcenter etwas beanspruchen darf ? Hab ich das so richtig verstanden? Und wie ist Sparguthaben genau definiert? Etwa auch als Sparbuch oder wie genau ist das denn festgelegt? Danke für deine Auskunft Sau nett. Bin echt dankbar für jeden Tip Geändert von dannyhupp (13.01.2012 um 10:14 Uhr) |
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#4
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Zitat:
gibts auch einen Rechner dazu, hab den Link nur grade nicht parat. Hatte diese Frage Selbst auch schon mal gestellt,da ich eventuell durch Krankheit Berufsunfähig werde. Gruß |
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#5
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pro kind sind es 3100 euro plus 750 € notgroschen.
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#6
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Und darf ich dieses Sparguthaben auf Bank stehen lassen?
Oder muss ich ein Sparbuch eröffnen? Wie kann ich die Definition von Sparguthaben verstehen? Bzw. wie hat der Staat das Gesetzlich geregelt? Danke euch alle für eure Mühe. Bin über jede Aufklärung erfreut. Gruß danni |
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#7
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Zitat:
Das sogenannte Schonvermogen kann in jeder Art vorhanden sein, sprich Konto, Sparbuch ,Aktien oder sonst was. Sollte,was ich aber nicht glaube, der Betrag "Rentensicher" angelegt sein und auch nicht vor Rente ausgezahlt werden, darf der Betrag auch Pro LJ. 250 € sein. Bin kein Bankberater,aber überlegen Sie einfach ob Pfändungen auf Sie zukommen oder nicht. Somit erübrigt sich eins von beiden : Bank oder"Kopfkissen" |
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#8
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Ok danke dir habs nun verstanden.
Für alle die Auch die selben fragen haben sollten hab das hier im netz gerade entdeckt http://www.hartz-4-empfaenger.de/har...gen#comment-52 lg danny |
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#9
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Zitat:
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#10
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Sorry,Danke für die Korrektur Lucki, hab mich vertan. Gruß
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