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Wofür Geld von Versicherung ausgeben?

 
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  #1  
Alt 17.07.2008, 10:56
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Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 4
Standard Wofür Geld von Versicherung ausgeben?

Hallo

Ich bin am überlegen ob ich meine Lebensversicherung kündige, ich würde 800 € bekommen. Was dürfte ich mit dem Geld machen? Ist das mir überlassen?
Es läuft doch unter dem Freibetrag (bin 25), also wird es nicht angerechnet, dann darf ich es doch ausgeben oder?
Muß es was sinnvollen sein? oder geht auch ne neue digicam (nur mal so als beispielt, mir fallen da gerade seeehr viel Beispiele ein)?

Ich versuche schon ne ganze Weile Informationen zu finden, aber es steht nur was zu Freibeträgen.
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  #2  
Alt 17.07.2008, 14:19
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Beiträge: 21
Standard Einkommen

Das würde ich nicht tun, da der Rückkaufswert niedriger ist, als was du in die Versicherung gezahlt hast, außerdem wird es als Einkommen behandelt. Vermögen ist es nur, wenn du das Geld schon vor HartzIV gehabt hättest. Also Auflösen ist völliger Schwachsinn, darüber freut sich nur die ARGE.
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  #3  
Alt 17.07.2008, 14:30
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Beiträge: 12
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Dem kann ich mich nur anschließen - bei 800€ dürfte kaum was bei Dir ankommen, denn die Versicherung wird davon den Großteil als Kosten und Gebühren einbehalten.

Der Arge müsstest du es als außergewöhnliches Einkommen mitteilen. D.h. sie würden es dir dann anrechnen. Wenn es nur so einfach wäre...
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  #4  
Alt 17.07.2008, 17:35
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Beiträge: 4
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soll das heißen, obwohl die arge von der LV weiß, darf ich das geld nicht nutzen?
dann bin ich ja förmlich gezwungen weiter zu zahlen, bis die arge es dann sowieso bekommt und ich garnichts mehr davon habe.
ich bin 25 und möchte nicht weitere 40 jahre einzahlen. mir sind die monatlichen raten zu viel. und ich will nicht nur aussetzen mit den zahlungen sondern den kram gleich loswerden, ich weiß das es dann weniger geld gibt.
ich kenne mich mit dem nachteilen bestens aus.

gilt der freibetrag dann nur für vermögen, dass man hatte bevor man alg 2 geantragt hat? was ist das denn für ne sch...? ich meine ich zahl ja schließlich jeden monat von dem geld die versicherung, vondem ich eigentlich leben müßte. ich spar es mir ja quasi vom mund ab und dann wollen die dieses geld dennoch wieder haben, das wiederspricht sich doch total.

wie ist es denn mit sparbüchern, ich versuche jedes jahr zum geburtstag meiner tochter 200 euro auf ihr konto zu bringen, sie ist jetzt 1,5 jahre. dürfen die mir das geld jetzt auch wegenehmen? oder darf ich damit weiter machen? wird uns das geld weggenommen, wenn wir es vom konto holen?

bin gerade total sauer...*grrrr*

Geändert von Maus11 (17.07.2008 um 17:37 Uhr)
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  #5  
Alt 17.07.2008, 21:17
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Die Frage ist, ob es sich um eien Mittelumschichtung oder eine Mittelvermehrung handelt. Ich plädiere für Ersteres, so dass die 800 Euro ncith als Einkommen zu behandeln sind, soweit die Lebensversichrung vor der Bedarfslage bestanden hat udn bereits diesen Wert hatte und zum Schonvermögen gehörte. Der Vermögensgewinn seit Bestehen der Bedarfslage wird dann eventuell als EInkommen anzusehen sein.
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  #6  
Alt 18.07.2008, 09:35
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Das spielt keine Rolle, ob du die Beiträge schon vorher selbst gezahlt hast. Es handelt sich hierbei um Einmaleinkommen. Das sollte aber auf einen angemessenen Zeitraum von der ARGE rechnerisch verteilt werden. Also z.B. bei einer Umlage auf 12 Monate, wärst du unter dem Schonbetrag von 100 € und dir würde nichts passieren, falls du nicht noch andere Einkünfte hast. Analog ist das auch bei Stromrückzahlungen, die sind, eigenartigerweise auch Einkommen, obwohl das von uns selbst gezahlt werden muß. Es ist wichtig, wann das Geld zufließt, also in dem Zeitraum, wo du ALGII beziehst. Warum läßt du die Versicherung nicht "ruhen", also beitragsfrei. Es werden doch in deinem Alter mal bessere Zeiten kommen.
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  #7  
Alt 18.07.2008, 16:32
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oh oh wiedermal

100 euro freibetrag gibt es nur für einkommen aus nicht selbständiger arbeit (das meine ich mit gefährlichem Halbwissen arimee)

es ist eben kein einmaleinkommen, wenn das Vermögen schon vor der Hilfebedürftigkeit bestanden hat und geschütztes vermögen war

die aufteilungsregel wäre hier auch nicht einschlägig
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  #8  
Alt 28.08.2008, 14:23
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Hallo

Nach einer erneuten Rücksprache mit dem Versicherungsmakler, habe ich die Lebensversicherung nun gekündigt. Das Geld selber bekomme ich nicht, würde sich ja sonst eh das Jobcenter krallen, es wird in eine neue Riesterrente eingezahlt. Diese wird bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, wo ich vorher die Lebensversicherungs hatte. Eigentlich reiner Zufall, aber ein glücklicher.

Zum Glück. So konnte ich die Versicherung endlich loswerden und kann das Geld behalten und auch für die Rente anlegen. Für mich die perfekte Lösung. Das wollte ich euch nur mal mitteilen,

LG Heike
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  #9  
Alt 28.08.2008, 14:33
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Ort: NRW
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Dies ist der Punkt Mittelumschichtung, den advokat erwähnt hat.

Also, den Betrag der LV in die Riesterrente anzulegen.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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