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4 Bewerbungen im Monat. Welche Belege?

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  #1  
Alt 27.04.2011, 11:27
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Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 9
Standard 4 Bewerbungen im Monat. Welche Belege?

Hallo,

ich wurde angewiesen, 4 Bewerbungen im Monat zu schreiben (bin hartz4 Empfänger). Ich dachte, ich versende sie mit Einschreiben. Dann bekomme ich einen Beleg, auf dem steht, an wen die Schreiben gingen und wann ich sie versendet habe. Das kostet für 4 Schreiben um die 8,-.
Ist das ausreichend, um beim JobCenter nachzuweisen, dass ich die Bewerbungen abgeschickt habe, oder muss ich per Einschreiben (ich glaube, das nennt sich Einschreiben Rückschein oder so ähnlich) versenden? Das heißt, der Empfänger muss dann quittieren, dass er mein Schreiben bekommen hat. Das kostet mich dann allerdings etwas mehr.

Wie macht Ihr es?

Vielen Dank für jede Hilfe!

LG!
Morni.
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  #2  
Alt 27.04.2011, 13:02
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Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
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Warum solch einen Aufwand?
Es genügt eine Kopie des Bewerbungsschreibens zur Vorlage beim Jobcenter. Sollte man Dir dort nicht glauben, steht es Deinem Fallmanager frei, die eine oder andere Firma, bei der Du Dich beworben hast, anzurufen.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 27.04.2011, 13:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Ja genau warum machst du dir mehr Kosten als notwendig.Du mußt auch mal sehen das du diese Zusatzkosten gar nicht wieder bekommst.
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  #4  
Alt 27.04.2011, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 9
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Diese Bedenken hatte ich auch. Allerdings kommt es vor, dass das eine oder andere Schreiben zurückkommt, weil die Firma sich bereits aufgelöst hat, o.ä.. Dann geht es doch darum, nachweisen zu können, dass man das Schrieben abgeschickt hat.

Versendet Ihr ebenfalls Bewerbungen, oder sind das einfach Eure Gedankengänge zu dem Thema? Mir geht es hauptsächlich darum, nachweisen zu können, dass ich die Bewerbungen verschickt habe. Aber ich kenne die rechtliche Situation nicht. Also, welche Nachweise pflichtgemäß vorgelegt werden müssen, im Fall, dass das JobCenter Nachweise verlangt.
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  #5  
Alt 27.04.2011, 13:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 9
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Zitat:
Es genügt eine Kopie des Bewerbungsschreibens zur Vorlage beim Jobcenter.
Ist das die gesetzliche Vorgabe? Bist Du 100%ig sicher, dass das genügt?
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  #6  
Alt 27.04.2011, 14:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Du hast doch mehrere Möglichkeiten dich zu bewerben.Wenn du es nun schriftlich machst reicht eine Kopie des Anschreibens damit dein SB sieht wohin die Bewerbung gegangen ist.Bei telefonischer Bewerbung reicht die Nummer und der Name der Firma.Du zeichnest da ja auch nicht das Gespräch auf und schickst dann die Bänder an deinen SB.Wenn du eine Bewerbung per mail machst reicht ein Ausdruck wo ersichtlich ist das die Bewerbung gesendet wurde.Mach dir mal nicht mehr Arbeit als nötig.
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  #7  
Alt 27.04.2011, 14:22
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Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 9
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Vielen Dank! Ich mache mir mal wieder mehr Kopf, als nötig.

Dann werde ich einfach die Schreiben verschicken und eine Kopie davon machen. Das sollte dann wohl reichen.

LG!
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  #8  
Alt 27.04.2011, 14:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Na sicher doch.Du bekommst doch sonst die Kosten gar nicht wieder.
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