Anforderung der Arge des Urteils vom Sozialgericht w/ abgelehnter Rente.

  • Ich habe wegen bipolaren Störungen, Diabetes Mellitus 2 u.anderen Beschwerden einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeisrente gestellt der, wie man sich denken kann abgelehnt wurde. Nun wurde der Antrag auch vom Obersozialgericht abgelehnt.
    Ich bin seit 2006 Krankgeschrieben. Nun möchte die Arge eine Kopie des Urteils von mir haben. Ist das Rechtens?
    Ausserdem soll ich ein Gutachten von meiner Psychologin erstellen lassen und danach zum Medizinischen Dienst gehen.
    Passt das alles zusammen? Worauf muss ich achten? Gibt es irgendwelche Fallen auf die man achten muss?

  • Eine Kopie des Urteils vorlegen dürfte ja kein Problem sein und kann auch nicht nachteilig sein.
    Aber ein Gutachten vom vom Arzt oder eine Untersuchung vom medizinischen Dienst sollte die ARGE veranlassen da Du ansonsten die Kosten trägst wenn Du das selbst in Auftrag gibts.