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Anrechnung Wohngeld bei Einzug eines Partners?

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  #1  
Alt 10.03.2010, 01:05
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 2
Standard Anrechnung Wohngeld bei Einzug eines Partners?

Hallo ich habe ein dringendes Problem.Ich und mein Freund haben vor zusammen zu ziehen.Also zunächst zu meiner Situation:Ich bin alleinerziehend (mein Sohn ist 11),bekomme Bafög,Unterhaltsvorschuss,Kindergeld und Wohngeld.Ich bin 30 und Studentin.Mein Lebensgefährte hat einen Job ?Nun meine Frage.Wird sein Einkommen beim Wohngeld mit angerechnet oder nur zum Teil?Fallen meine bisherigen Leistungen vom Wohnungsamt völlig weg oder nur teilweise?
Mein Einkommen: Bafög 584€,Kg 184€,Unterhaltsvorschuss : 180€,Wohngeld momentan : 310€ .Das Gehalt von meinem Freund beträgt ca.1300€.
Ich hoffe ihr könnt mir da schon i-wie weiter helfen ,denn wir möchten schon ganz gerne zusammen ziehen,aber ich möchte widerum nicht auf ihn angewiesen sein und unabhängig bleiben.
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  #2  
Alt 10.03.2010, 07:05
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.269
Standard

Das Einkommen deines Freundes wird angerechnet, dein Bafög dürfte nur hälftig angerechnet werden, weil die andere Hälfte Darlehen ist und später zurückgezahlt werden muß. Und so "wirklich" bist du doch gar nicht auf ihn angewiesen; ich vermute mal, dass sich dem Grunde nach kaum etwas ändert für dich, da ihr euch doch sicherlich die Miete zumindest teilt. Manchmal hat man so eine Art Denkfehler und ich könnte mir vorstellen, dass du das noch nicht bedacht hast? Was ich nun gar nicht verstehe ist die Tatsache, dass du überhaupt Wohngeld erhälst, da man als Bafög-Bezieher (584 Euro dürften Studentenbafög sein) eigentlich kein Wohngeld bekommt. Oder betrifft dieser Wohngeldzuschuß "nur" dein Kind? Wenn dem so ist, gehe ich davon aus, dass du ca. 620 - 700 Euro Miete zahlst, das heißt im Klartext, dass - wenn dein Freund bei euch einzieht, bleibt im Großen und Ganzen für dich nahezu alles beim Alten, auch wenn dann kein Wohngeld mehr gezahlt würde.

Ob das so ist, kannst du dir hier im Internet via Wohngeldrechner ziemlich genau unter Eingabe aller eurer "Daten" und "Zahlen" ausrechnen (lassen).
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  #3  
Alt 11.03.2010, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo ,erstmal vielen Dank für deine Antwort.Ja das Wohngeld bekommt mein Sohn.Na ja wir wollten uns eine größere Wohnung suchen.Na ja mit dem Teilen weiß ich nicht so Recht,wie das am Besten vollzogen werden sollte.Sollte ich die Miete durch 3 oder durch 2,5 Personen teilen?Wie seht ihr das? Ist mein Sohn(11J.) ein vollwertiges anzurechnendes Familienmitglied,was die Kosten betrifft?Wir reden ja nicht nur von den Mietkosten,sondern auch von Strom,Telefon ect.
Na ja doch ich würde 310€ weniger in meiner Tasche haben ,also macht es doch schon etwas aus.Nein Bafög wird nur bei Ehegatten angerechnet,meines Erachtens nach,aber wir sind ja nicht verheiratet.
Viele liebe Grüße und euch einen schönen Tag.
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  #4  
Alt 30.04.2010, 00:55
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Registriert seit: 11.03.2010
Ort: Jandelsbrunn
Beiträge: 51
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habt ihr euch als eheähnliche gemeinschaft ausgegeben????
__________________
WER KÄMPFT KANN VERLIEREN......
WER nicht Kämpft hat schon verloren!!!
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