Bestehen andere Erfahrungen mit der Eingliederungsvereinbarung

  • mit dem Rauswurf aus der Massnahme steht für mich ausser Frage das keine gültige Eingliederungsmassnahme mehr besteht. Offizielles Ende 14.03.2008, vorzeitiges Ende 18.12.2007 - bin darauf hin heute mal beim fallmanager und darauf hin beim Teamleiter vorstellig geworden!


    Besonderheit in meinem Fall, ich unterschreibe die EV zwar, alelrdings grundsätzlich mit dem Vermerk * (absolut nicht einverstanden) was ja in der EV nicht vorgesehen ist. Darauf hin bekomme ich diese dann immer vom Bürgemeister als Verwaltungsakt zugestellt.


    Zur Massnahme hin musste dem Zufolge für die Massnmahme auch eine neue EV geschlossen werden, ich habe der ARGE erklärt das damit die erste Vereinbarung hinfällig wird, so ist es im Vertragsrecht in Deutschland vorgesehen, dies wird vom Teamleiter und der Geschäftsleitung bestritten aber man hat darauf hin dann doch die Vereinbarung zum Massnahmebeginn mit mir neu getroffen.


    Mit dem Abruch, aber spätestens mit dem Erreichen des offiziellen Endtermins stehe ich aus meiner Sicht somit ohne gültige EV. Im Grunde ist da nur gut, da ich aber eine Mitwirkungspflicht habe, habe ich die Jungs von der ARGE mal damit konfrontiert.


    Wie gesagt ich soll da eine Ausnahme darstellen, alle anderen bekommen scheinbar einen Pasusu im Text mitverkauft der besagt das die EV eine auch über die Massnahme hinaus dauernde Verlängerung beinhaltet.


    Ich bezweifle auch das weil, dem Gesetz nach klare Verlängerungsvorgaben bestehen!


    Welche Erfahrungen habt Ihr

  • Hallo,
    mir hat man diese EV nur einmal vorgelegt.
    Ich habe sofort gesagt, dass ich nicht ohne Beratung durch meinen Anwalt unterschreibe.
    Meine Sachbearbeiterin hat sofort den Papierkrieg vom Tisch genommen.

  • Hallo Hosching!


    Schlaue ARGE, die wissen wie sehr sie mit diesem Wischwasch im Unrecht sind, trotzdem ist im Grunde jeder Leistungsbezieher zu verpflichten eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE zu unterzeichnen, aber wenn die Ihren gesetzlichen Auflagen nicht nachkommen, umso besser!


    Gruß


    Ps.: Man ist sogar gesetztlich verpflichtet die EV zu unterzeichen, deswegen habe ich ja soviel Knatsch mit denen weil im Gesetz nichts davon steht das ich dies mit meiner Zustimmung unterzeichnen muss, nur etwas Gegenteiliges wird von der ARGE erst gar nicht in Betracht gezogen!