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#1
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Hallo
Bin ganz neu in Forum habe eine frage und zwar ich bezihe arbeitslosengeld bin seit drei monate arbeitslos gemeldet so jetzt zu meine frage ich kann meine alte wohnung nicht mehr finanzieren und habe due wohnung aufgegeben und bin bei mein eltern eingezogen die bezihen hartz4 und mein bruder mit seine frau und zwei kinder auch hrtz4 ich als einziger single ich habe die sorge dass irgend jemanden mein arbeitslosengeld als einkommen gerechnet wird wie bei einen wohngemeinschaft oder ist es nur wen singels zusammen wohnen |
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#2
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Hallo ,
wie alt bist du ? Wenn über 25 dann zählst du als eigene BG und lebst mit den anderen in einer Haushaltsgemeinschaft. Soll heissen, du musst nur einen Anteil an den Kosten der Unterkunft übernehmen, der den anderen ALG II Beziehern abgezogen wird. Ist auch o.k. so, denn du wohnst ja auch da. Dein Einkommen spielt bei den anderen keine Rolle. Gruß klaus |
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