Eidesstattliche Versicherung

  • Hallo,
    ich habe eine Frage!
    Wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde und man dann in eine Wohnung zieht,kommt der Vollstreckungsbeamte dann vorbei und darf die wertvollen Sachen aus der Wohnung mitnehmen?


    Danke euch im Voraus für die Antworten!

  • @ kristin 11 - Wer hat Dir denn die eidesstattliche Versicherung abgenommen !??????


    In der Regel ist das doch nur der Gerichtsvollzieher und der kommt morgends, wenn die arbeitende Bevölkerung außer Haus ist an die Wohnungstür und klingelt dort erst einmal, warum wohl ??? Wenn der dann die faulen ALG II Bezieher aus dem Bett geklingelt hat, schaut der sich erst mal bei denen um, und warum macht er das ??? Wenn der sich dann einen Überblick über das zur Pfändung in betracht kommende Inventar gemacht hat, fragt er ja auch meist ob Du bezahlen kannst, von was Du lebst und das er da einen Titel hat, dann fragt er Dich nach weiterem Vermögen und wenn der dann irgendwann zu dem Schluss kommt das sich das Ganze nicht lohnt lässt er Dich eine Erklärung unterschreiben, mit Rechtsbelehrung. Wenn Du die nicht unterschreiben willst ruft der die Jungs mit dem Blaulicht und dann kriegst Du ein kostenloses Taxi zwecks Erzwingungshaft - oder Du unterzeichnest das was er festgestellt hat, nämlich das bei Dir nix oder nur das von ihm beklebte Inventar zu pfänden ist. Danach ist der dann erst einmal in der Regel für 3 Jahre nicht mehr bei Dir, bis die EV erneuert werden muss. Kommt der jetzt also in Deine neue Wohnung, vollgepckt mit all Deinen Reichtümern, beginnt der Spaß von Neuem. Klar das der dann deine vergoldeten Apfelsinenkisten erneut als Pfändbares Inventar ermitteln kann, wenn er zwischenzeitlich auftaucht hat das wohl eher damit zu tun das noch ein anderer Gläubiger auch etwas Kohle von Dir haben möchte , aber meist kennt der GV bis dahin sowieso Deine Situation in und auswendig und Du findest nur noch eine Mitteilung in Deinem Briefkasten zwecks Termin in seinem Büro, da kannst Du natürlich unwahre Angaben machen, aber dann bist Du auch ganz schnell für die nächsten Jährchen hinter Schwedischen Gardinen, weil das wie Meineid behandelt wird.Deswegen ja auch "an Eides statt" die Versicherung von Dir das Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast!

  • Der Gerichtsvollzieher hat die versicherung letztes Jahr abgenommen,da habe ich aber noch bei meinem dad gewohnt,ich möchte nun wissen,ob er,da ich jetzt ein Kind bekomme und in eine eigene Wohnung ziehe, vorbeikommt und sich umschaut?

  • Hallo kristin11,


    die Abgabe einer EV schützt Dich nur soweit von weiteren Besuchen des GV, als mit Deiner EV alles mit rechten Dingen zugegangen ist und Du keine neuen Schulden aufgebaut hast, welche Du erneut nicht zurückzahlst.


    Gawain

  • Zitat

    dann wirst du ja wohl in diesem Jahr nicht plötzlich vermögend geworden sein.

    na sag das nicht, soll Großeltern geben die für Ihre Kinder plötzlich alles möglich machen weil sie Oma und Opa geworden sind! Und warum sollte man auch erst seine Schulden zurückzahlen, bevor der neue 40"Plasma an die Wandhalterung kommt !!? Noch besser ist es wenn man dann in Privatinsolvenz geht !

  • Ich habe weder wertvolle Sachen in meiner Wohnung dann stehen,noch habe ich neue Schulden aufgebaut. In dem Fall ist beschrieben,wie es zurzeit ist. Da bleibt doch nun weiß Gott wirklich kein Raum für Spekulationen!
    Also wer kann mir bitte bitte eine vernünftige Erklärung geben?

  • Zitat

    Also wer kann mir bitte bitte eine vernünftige Erklärung geben?


    Die hab ich Dir doch gegeben und wenn Du ohnehin nichts Wertvolles in der Wohnung hast, dann braucht Dir doch auch nicht bange werden.


    Vielleicht beruhigt Dich ja Folgendes:
    Einer Deiner Gläubiger hat den GV beauftragt, Dir die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Erhält dieser GV künftig von einem anderen Gläubiger einen neuen Auftrag, bei Dir mal anzuklopfen, so wird er diesem Gläubiger eine Kopie Deiner EV zukommen lassen und sonst passiert da für die Gültigkeitsdauer der EV garnichts, es sei denn... und das habe ich bereits erwähnt... es sei denn, es wird von einem dieser Gläubiger die Richtigkeit Deiner EV angezweifelt, oder Du hast erneut Schulden aufgebaut ohne diese zu tilgen. Mehr gibt es da nicht zu sagen!


    Gawain

  • @ Gawain - ich glaub da treiben die Hormone grade wieder die wild gewordene Sau durch den Ort, kennst Du doch sicher auch dieses Phänomen bei Schwangeren !? Da kommen denen plötzlich die unmöglichsten Dinge durch den Kopp, das Nest muss Tip-Top und gegen alle Eventualitäten musste gewappnet sein :D Lustig was hier so alles abgeht ! ich hätte da ja noch ne ganz heitere Antwort aber dann fliegen hier sicherlich gleich die Tomahawk's!!! :D


    Zitat

    ich möchte nun wissen,ob er,da ich jetzt ein Kind bekomme und in eine eigene Wohnung ziehe, vorbeikommt und sich umschaut?

    ....wenn der ledig und auf der Suche nach einer hübschen, alleinerziehenden Mutti ist, vielleicht!??? :D :D

  • Guten Abend Kerstin!


    Eine neue idestattliche Versicherung kann erst nach Ablauf von 3 Jahren verlangt werden. Es sei denn, Deine EK-Verhältnisse haben grundlegend verändert.


    Ich würde Dir aber raten diese EV irgendwann und irgendwie aus der Welt zu schaffen. Sollte der Gläubiger in zwei Jahren erneut die Vollstreckung versuchen und Du zahlst wieder nicht, hast Du erneut für drei Jahre die EV am Ar***.


    Ein Ratenkredit, ein Handyvertrag oder gar das Anmieten einer Wohnung werden damit unmöglich. Den Mietvertrag zu Deiner neuen Wohnung hast Du schon?


    LG chico

  • Zitat

    Ein Ratenkredit, ein Handyvertrag oder gar das Anmieten einer Wohnung werden damit unmöglich

    @ Chico - so wild ist das auch nicht ich hab das Finanzamt und die Kreissparkasse an der Backe, meine Kinder werden das Erbe nicht annehmen, weil das was ich habe kann ich denen vorher auch anders zukommen lassen und was Dinge wie anmieten einer Wohnung, oder einen Handyvertrag betrifft, ich hab es auch trotz derer Zwei geschafft einen Mietvertrag zu bekommen und erst kürzlich den Vertrag für den Internetstick auf Festvertrag umgestellt bekommen, wird sogar vom Konto eingezogen obwohl es nicht mal mein Konto ist. Meine Miete geht schon seit Beginn meines ALG II Bezugs direkt an die Vermieter, da musste ich mir nie Gedanken für den Fall einer Kontopfändung machen. Internetstick habe ich über ein Jahr regelmässig aufladbar gehabt und das hat der Telekom in Verbindung mit einer <Kaution von 120€ ausgereicht, nun wird abgebucht !

  • @ lacki - Du bist aber auch ein sowas von absolutem Schwarz-Seher und das bei so tollen leuchtenden Vorbildern wie eurem NRW Spitzenkandidaten. Der Jung hat doch die 3. Insolvenz und ich höre nirgends das dem die Diäten oder Abgeordneten Tantiemen in irgendeiner Weise aus diesen Gründen weg gepfändet würden, Warum sollte mir das als auch nicht dummer Mensch denn da anders ergehen, das mit der Pfändungs-Freigrenze von 970€ ist ja auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss, ich selbst habe das auch schon durch und bin mit über 1600 € Freigrenze auch nicht unglöcklich gewesen! Ich hätte zwar gerne auch noch die gepfändeten 1100 € mtl. lieber auf meiner Habenseite verbucht, aber irgendwo muss man dann auch Zugeständnisse machen, für eine allein lebende Person war das dennoch erheblich mehr wie in vielen anderen Fällen! Und es zeigt doch nur, das auch bei sowas ausreichender Spielraum gegeben ist und dies ist zudem völlig legal gewesen, also nichts mit falschen Angaben vom Arbeitgeber und so, oder wie neulich hier schon mal unterstellt Kungelei zwischen guten Bekannten.Letztlich muss man einfach wissen, das das Ziel eines Gläubigers ist an sein Geld zu kommen und nicht den Schuldner soweit die Luft zum Leben zu nehmen, das ein erhöhtes Risiko besteht dieses Ziel nicht zu erreichen! Ist doch logisch, oder !?

  • Am besten ist es wenn man nur das Geld ausgibt was man auch zur Verfügung hat. Kein Wunder das man dann nicht wieder mit arbeiten beginnt, weil dann müßte man vielleicht mal seinen Verpflichtungen nachkommen.Am schlimmsten ist es dann wenn am Ende die Kinder die Schulden der Eltern begleichen müssen.

  • Zitat

    Am schlimmsten ist es dann wenn am Ende die Kinder die Schulden der Eltern begleichen müssen.

    @ kitty121 - so, müssen sie das !? Wer strickt denn die Gesetze so link ? Wie mein Erzeuger starb, war ich grade mal 18, hab ihn mein ganzes Leben nicht einmal gesehen, meine ganzen Stiefgeschwister seinerseits, Kenne ich nicht und will ich nicht kennen! Wozu man mir geraten hat als es darum ging nach seinem Ableben das Erbe anzutreten oder nicht, kann ich Dir sagen, es waren gute Bekannte meiner Mutter die dies veranlasst haben, aber nicht die Damen und Herren des Jugendamtes oder sonstiger staatlicher Einrichtungen auch nicht der Rechtsanwalt der die Erbschaftsangelegenheiten zu regeln hatte. Hätte ich mir damals nicht gesagt das ich mein Leben bis dahin auch ohne Vater ganz gut alleine bewältigt habe, Vater Staat hätte mich doch locker voll ins blutige Messer laufen lassen, das ist doch die Realität von der lacki immer spricht wenn er hier rumprotzt das die Liberalen soviel für ihre Mitmenschen tun !


    Bei der Truppe sitzt doch der größte Teil an Juristen und bevor da mal einer gesagt hätte pass auf, da könnte dies oder das passieren, waren die doch alle nur scharf drauf dann einen Mandanten vor Gericht in unzähligen Prozessen auszulutschen, das ist doch die Realität mit der man sich dann konfrontiert sieht. Es sind doch die Väter letztlich nur bedingt schuld, was weis ich welche Lebenssituation dazu geführt hat das mein richtiger Vater wohlmöglich Schulden zu Hauf gemacht hat, Schulden sin doch nur ein Indiz das man nicht mit allem im Leben zurecht gekommen ist! Die richtige Schweinerei ist doch die, das Vater Staat nur nen doofen sucht der den Mist dann ausgleicht und sich zu Nutze macht das man nicht alles wissen kann, als junger Mensch aber eben diese Erfahrungen noch nicht gemacht hat.


    Also liebe Kitty121 nicht auf den Vätern rumhacken wenn man den Kindern hier im Forum erzählen will wer da in der Verantwortung steht, denn Du weist ja gar nicht ob nicht der eine oder andere Vater bis zu seinem Tod bemüht war dieses seinen Kindern zu ersparen - man kann jede Banane nämlich auch von der anderen Seite her aufmachen und verspeisen !

  • Ich habe hier nirgendwo auf den Vätern herumgehackt. Ich denke auch Mütter machen Schulden. Ich habe allgemein von Eltern gesprochen und dazu gehören immer noch zwei.Außerdem kenne ich mich in Erbschaftsangelegenheiten nicht so großartig aus und daher weiß ich auch nicht wie bei einer solchen verfahren wird in puncto Aufklärung.

  • Es ist tatsächlich so, wie Horst es schon angesprochen hat: Der Erbe ist zusammen mit seinen volljährigen Nachkommen gehalten, die Erbschaft notariell beglaubigt auszuschlagen, da die Erben ansonsten auch die Schulden erben.
    Die Kinder des Erblassers sind verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern, d.h., den Betreffenden unter die Erde zu bringen, nicht aber diese Bestattung auch zu bezahlen;- Letzteres übernimmt dann das Sozialamt. Auf goldene Sargnägel, so meine ich, sollte in diesem Zusammenhang verzichtet werden :rolleyes:.