Ein-Euro-Job / zusätzlich Toilettenreinigung?

  • Hallo und guten Abend,


    ich wende mich mit einer vielleicht etwas "merkwürdigen" Frage an alle Leser :confused:


    Meinem Freund wurde ein Ein-Euro-Job (offiiziell MAE) vermittelt, Träger ist wohl eine sogenannte gGmbH (gemeinnützig).


    Die durchzuführenden Arbeiten sind relativ einfacher Natur - da gibt es keinerlei Problem.


    Jetzt gibt es allerdings Probleme in Bezug auf Hygiene: die Toiletten sind öfter mal verschmutzt - insbesondere im Herrenbereich, die bislang zuständige Putzfrau (ebenfalls Teilnehmerin, sie hat das auf freiwilliger Basis durchgeführt) weigert sich jetzt, die Herrentoilette zu reinigen.


    Nunmehr sollen alle Teilnehmer (männlich) verpflichtet werden, einmal täglich im Wechsel die Toiletten zu reinigen, incl. aller anfallenden Arbeiten, als da wären: Waschbecken, Fenster (einmal monatlich), Handtuchspender (Papierhandtücher), Toilette (incl. Reinigung mit WC-Reiniger und Toilettenbürste) und was noch so anfällt :rolleyes:


    Das gefällt meinem Freund (typisch Mann halt...:D) natürlich nicht so besonders gut, von seinen "Arbeitskollegen" mal ganz zu schweigen......


    Meine Frage deshalb: ist es rechtens, einen Mitarbeiter auf Basis des 1,05-EUR-Jobs zu solchen Arbeiten heranzuziehen?


    Für evtl. Antworten schon mal danke im voraus :)

  • Hallo,


    hier bleibt zu klären, wie groß der Betreib ist und welche Arbeiten dort durchgeführt werden.


    Sollten lediglich einige Personen sort arbeiten können solche Aufgaben sehr wohl auf die Angestellten übertragen werden, sofern diese in vernünftigen Rahmen bleiben. Dies ist dann vergleichbar mit einer Pflege der Teeküche etc.


    Sollte es sich um einen Großbetrieb handeln, sieht die Sache aber wieder anders aus!

  • Hallo WC 00!


    Tja da stellt sich mir die Frage: Welchem Zweck dient diese Massnahme?


    Der Qualifikation ? Von was? Von wem?


    Ob zumutbar oder nicht, ich würde diese Tätigkeit im Zuge einer Qualfizierungsmassnahme grundsätzlich ablehnen, denn ich kann mir nicht vorstellen das bei der Vorstellung der Massnahme diesbezüglich irgendwelche Hinweise oder Argumente vorgelegt wurden!


    Ich würde es schon deshalb ablehnen, weil ich einfach die Begründung für daraus resultierende Sanktionen mal aus dem Mund der Verantwortlichen insbesondere bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht hören möchte!


    Wie könnte dies nur lauten Herr ..... hat durch sein verweigendes Verhalten den Erfolg bzw. die Fortführung der Massnahme gefährdet?


    Wer Kurse gibt, Qualifizierungsmassnahmen oder Fortbildungen gibt kann ja wohl schlecht die Teilnehmer zu seinen fehlendem Personal machen, nur weil dies so für ihn die Preiswerteste Alternative ist!


    Schlagt dem Massnahmeträger einfach vor eine diesbezüglich tariflich entlohnte Arbeitsstelle anzubieten!


    Nirgendwo auch nicht in einem Unternehmen werden Teilnehmer zu solchen Tätigkeiten Zweck entfremdet!


    Ihr macht im übrigen in der Regel keinen 1€ Job sondern ihr nehmt an einer Qualifizierungsmassnahme teil!


    Alos ein klipp und klares "Nein" zu solchen Vorschlägen. Ich finde sowieso das diese neuen "gGmbH"
    viel zuviel Schmuh mit der angeblichen Gemeinnützigkeit betreiben!


    Und eine GmbH sollte genug Geld haben um eine ausgebildete Reinigungskraft beschäftigen zu können, abgesehn einmal von der Ansteckungsgefahr die für die reinigende Person gerade auf diesen Örtchen grundsätzlich besteht!


    Gruss

  • Warum sollen Männer eigentlich nicht auch zur Reinigung herangezogen werden dürfen?Die Frau die bisher die Reinigung der Toiletten durchgeführt hat kann ich durchaus verstehen wenn sie den sogenannten Dreck von anderen beseitigen soll und die Männer sich dort anscheinend benehmen wie die Schweine.Ich denke mal das jeder sich auch auf öffentlichen Toiletten so benehmen sollte wie zu Hause und dann würde sich diese Frage gar nicht stellen.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, war die bisherrige Reinigungskraft auch nur eine Teilnehmerin in der Maßnahme. Das sie sich weigert kann ich voll und ganz verstehen. Ich bin aber genauso der Meinung das auch kein anderer Teilnehmer dieser Maßnahme dazu herangezogen werden kann diese Örtlichkeiten zu reinigen. Der träger dieser maßnahme hat für die Reinigung der Toiletten eine Putzkraft einzustellen oder selber den Scheuerlappen in die Hand zu nehmen.

  • Hallo !


    @ Kitty es geht hier nicht darum ob Männer nicht auch die Toilette reinigen sollten, sondern darum ob man in einer Maßnahme zu solchen nicht mit der Qualifizierung im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten vereinnahmt werden darf/kann!


    Wenn eine/ein Teilnehmer(in) bereit war diese Dienstleistung quasi während der Qualifizierungszeiten zu erbringen, würde ich sie Sanktionieren, weil sie dem eigentlichen Zweck der Maßnahme letztlich nur bedingt nachkommt, es sei denn sie macht dies in den Pausen oder vor oder nach der Zeit in der die Qualifizierung statt findet.


    Die Maßnahmeträger erhalten für diese Qualifikationen / Fortbildungen der ALG II Bezieher Gelder die auch von der Allgemeinheit aufgebracht werden und wenn auf diese Art und Weise die Kosten für die Reinigungsfachkräfte einspart werde und statt dessen der Ausgleich auf 1€ Basis statt findet, handeln sie sogar Gesetzeswidrich denn diese Leistungen sind ganz klar definiert und unter anderem heisst es da auch das 1€ Jobs keine anderen Arbeitsplätze vernichten dürfen die bisher von im Markt befindlichen Unternehmen abgedeckt wurden! Deswegen kann z.B. auch kein 1€ Job für Friedhofsgräber Pflege eingeführt werden oder für die Gestaltung der Städtischen Gartenanlagen herangezogen werden, denn diese Tätigkeiten waren bisher zumeist in der Hand von Unternehmern die sich darum per Ausschreibungen beworben hatten!


    Toilettenreinigung fällt unter die Gebäudereinigung und in diesem Marktsegment gibt es etliche Anbieter, sodass hier eindeutig gegen das Recht verstossen wird.


    Vielleicht beruft sich der Massnahmeträger argumentativ auf das neue Unternehmen und somit auf die Schaffung einer Neuen Arbeitsstelle und eventuell sogar auf die Gemeinnützigkeit, aber für die Zuständen der Lern und Aufenthaltsräume sind die Teilnehmer nur indirekt verantwortlich - quasi nur was den Umgang in und mit den Räumlichkeiten betrifft. Im vorliegenden Fall geht es aber eindeutig um die Heranziehung von Lehrgangsteilnehmern zum Zwecke von Einsparmassnahmen !



    Daher, muss kein Lehrgangsteilnehmer diese Tätigkeiten ausüben!


    Gruss