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#1
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Hallo,
leider habe ich wenig Wissen/Erfahrung im Bezug auf ALG-II und EU-Rente! Vielleicht kann mir jemand ein paar Ratschläge zu diesem Thema geben? Ich bin 54-Jahre, beziehe seit Januar-2009 ALG-II, und das nach über 35-Jahren Arbeit.!!! Da ich mit 54 "wahrscheinlich" keinen "vernüftigen Job" mehr bekomme, wenn überhaupt, habe ich daran gedacht, auf Grund einiger "körperlichen Beschwerden" die EU-Rente zu beantragen. Und deshalb bräuchte ich auch etwas Hilfe zu meinen Fragen! 1.) Muß ich den Rentenantrag selbst stellen? 2.) Muß das über einen Arzt gemacht werden? 3.) Muß das über die ARGE laufen? 4.) Muß der ARGE-Sachbearbeiter davon wissen? 5.) Was ist in dem Zeitraum in dem der Antrag auf EU-Rente läuft, bekommt man da weiterhin das ALG-II? 6.) Wie läuft das so allgemein ab??? Das wären die Fragen die mir zurzeit auf der Seele liegen und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann! Viele Grüße von mir... Geändert von Habenichts (17.06.2009 um 22:54 Uhr) Grund: Schreibfehler! |
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#2
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Hi!
Hat niemand zumindest "eine" Antwort auf einer meiner Fragen? Ist zwar schade, aber was solls! Gruß... |
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#3
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@Habenichts
1. Den Antrag auf EU-Rente stellst du selbst. 2. Es läuft über verschiedene Ärzte, nämlich diejenigen, die du in den letzten "vielen" Jahren aufgesucht hast. Du mußt dich nicht selbst an diese Ärzte wenden; nachdem dein ausgefülltes informatives Formular der Deutschen Rentenversicherungsanstalt zugegangen ist und du dabei alle dich behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hast, kümmert sich die Dt. Rentenversicherungsanstalt weiter um alles Erforderliche. 3. und 4. Die Arge sollte davon wissen, du mußt sie unterrichten (wird unter anderem auch in den gängigen Formularen erfragt) 5. ALG II läuft bis zur Entscheidung in der Regel normal weiter. 6. Allgemein läuft es so ab: - Antrag EU-Rente durch dich - Begutachtung und Anschreiben der die dich behandelnden Ärzte durh die Dt. Rentenversicherungsanstalt - Ablehnung EU-Rente und/oder Maßnahme: Reha "vor Rente" - danach entweder weitere Begutachtung oder Zusage oder Ablehnung. Gruß. Lirafe |
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#4
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@Lirafe
Hallo, vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Dann muß ich mal schauen was ich da mache. Wie es so aussieht ist das alles nicht so einfach, heutzutage jedenfalls. Gruß von mir und noch ein schönes Wochenende... |
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#5
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Wat is dat dann, EU-Rente, erkläre mal bitte, möchte gerne dazu lernen
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#6
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Moin moin @all
Hier die Erklärung zu EU-Rente. http://www.rententips.de/rententips/...ente/index.php |
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#7
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@catweezle
EU (= Erwerbsunfähigkeitsrente); man ist komplett erwerbsunfähig, kann also keine 3 Std. / Tag mehr arbeiten. Es gibt noch die BU(=Berufsunfähigkeitsrente), da kann man in "seinem" Beruf nicht mehr tätig sein, Umschulungsmaßnahme ist aber möglich. Gruß. Lirafe |
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#8
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D
Zuerst dachte ich, das hat mit der EU zu tun, könnte an der Hitze liegen ![]() :
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#9
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@catweezle
Der "Verdacht" liegt ja auch nahe ... :-) |
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