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Halbwaisenrente Anspruch auch als nicht deutscher?

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  #1  
Alt 17.08.2011, 15:48
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Registriert seit: 17.08.2011
Beiträge: 4
Standard Halbwaisenrente Anspruch auch als nicht deutscher?

Guten Tag,

Beim Ausfüllen des Bafög Antrages wurde ich gefragt ob ich Halbwaisen-rente für meine 1994 verstorbene Mutter bekommen würde. Die Frage habe ich verneint und beim Abgeben des Antrages wollten die einen Nachweis von mir, dass ich tatsächlich keine Halbwaisen.rente bekomme.
Ich hab immer gedacht, dass man deutscher Staatsbürger sein muss um sowas zu bekommen.
Als Sie verstorben ist, waren wir erst seit einen Monat in Deutschland und waren Asylanten.
Bin übrigens gebürtiger Türke aber habe seit einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.

Zu meinen Fragen:

1. Hatte oder habe ich überhaupt Anspruch auf Halbwaisen-rente?,
- Falls ja an wen muss ich mich wenden? an die deutsche Rentenversicherung?
- Falls nein, können die mir überhaupt eine Bescheinigung geben, dass ich kein so was nicht bekomme?


Vielen Dank schonmal im vorraus für jede hilfreiche Antwort.
Gruß
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  #2  
Alt 17.08.2011, 16:22
Marmota
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Beiträge: n/a
Standard

War deine Mutter in ihrem Leben mal erwerbstätig? Wenn ja, wo? Es könnte auch sein, dass in der Türkei ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht.
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  #3  
Alt 17.08.2011, 16:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2011
Beiträge: 4
Unglücklich

Zitat:
Zitat von Marmota Beitrag anzeigen
War deine Mutter in ihrem Leben mal erwerbstätig? Wenn ja, wo? Es könnte auch sein, dass in der Türkei ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht.
Ja in der Türkei glaub ich schon. Aber ob da noch Papiere existieren? Muss ich meinen Vater fragen.
Hab einfach mal bei der deutschen Rentenversicherung angerufen, die Dame meine dass es irgendein Abkommen mit der Türkei gibt, wonach das eventuell auch mir hier zusteht.
Ich solle einfach mal bei Gelegenheit da vorbei schauen und mich beraten lassen.

Ehrlich gesagt hoffe ich dass die mir sagen dass ich kein Anspruch habe, da ich sonst mir selbst in die Eier trete, wenn mir die letzten 17 Jahre ne Menge Geld durch die Lappen gegangen ist.
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  #4  
Alt 18.08.2011, 21:21
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wenn Anspruch besteht, ist nicht nur dir, sondern u.U. auch deinem Vater (Witwerrente) Geld entgangen.

Frag mal deinen Vater. Evtl. wurde sogar Waisenrente gezahlt. Du musst damals noch sehr jung gewesen sein und weißt vielleicht nicht alles.

PS: In Deutschland wird Waisenrente maximal ein Jahr ab Antragstellung rückwirkend gezahlt.
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