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#1
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Hallo,
ich habe mich im Nov. 2007 von meinem Mann getrennt und er ist auch aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich habe dann für mich und meine drei Kinder Hartz 4 beantragt, was ich auch bekomme. Nun haben wir uns dazu entschlossen es doch nocheinmal zu versuchen, aber da wir es langsam angehen wollen, damit es nicht wieder scheitert, wollen wir getrennt wohnen bleiben. Wie sieht es da mit meiner Leistung aus, die ich für mich und meine drei Kinder von der Arge bekomme? Ich möchte nicht das wir uns da jetzt strafbar machen. Was muss ich machen, muss ich der Arge melden, dass wir es noch einmal versuchen wollen? Vielen Dank schon einmal im voraus Tanja |
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#2
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Hallo,
so lange ihr getrennt lebt musst du einen neuen Versuch der Arge natürlich nicht melden. |
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