Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Themen - Off Topic > weitere Themen

Hartz IV/Grundsicherung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.01.2010, 01:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 5
Standard Hartz IV/Grundsicherung

hallo, bin neue hier und habe da einige fragen.
• Als Hartz IV empfänger, arbeitsmässig nicht mehr vermittelbar, und grundsicherung empfänger ist rentner.
• In welchen eu staaten kann man als hartz IV und grundsicherungs
empfänger leben?
• In welchen dieser staaten besteht eine meldepflicht?
• Ist es auch dann notwendig einen wohnsitz in deutschland zu haben (oder reicht eine kontaktadresse) oder reicht es einen mietvertrag aus dem ausland einzureichen
• Welche grundsätzlichen bedingungen sind notwendig im EU raum ausserhalb deutschland zu leben
• Unter welchen bedingungen ist es möglich auch in Brsailien zu leben.
• Wenn man der halbjährigen meldepflicht über die eigenen vermögensverhältnisse (schriftlich) nachkommt, besteht darüber hinaus eine weiere verpflichtung sich persönlich bei der entsprechenden behörde zu melden.
mit gruss und dank,
Erhy
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.01.2010, 08:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

als rentner kannst du in jedem Land der welt leben, als hartz4-empfänger nur in deutschland.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.01.2010, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 5
Daumen hoch Hartz IV / Grundsicherung

hallo Danielo,
besten dank für deine antwort.
ich bin rentner und erhalte grundsicherung da die eu rente zu klein ist (€ 54,-)
kann ich auch iwenn ich die grundsicherung erhalte, an jedem ort der welt leben?
besten dank,
Erhy
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.01.2010, 11:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

kaum, denn du kannst z.b. keine kosten für die wohnung geltend machen. nur renten werden ins ausland überwiesen, hartz4 oder grundsicherung nicht.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Heizkosten b. Grundsicherung? Frust hoch 4 weitere Themen 0 10.09.2009 19:51
Krankengeld & ALG II zur Grundsicherung? Sylvia Anspruch und Leistungen 2 26.03.2009 20:13
[Alleinstehend] grundsicherung novo60 Anspruch und Leistungen 2 19.02.2009 00:22
[Alleinstehend] Grundsicherung azubi2010 Wohnung und Miete 2 04.12.2008 14:46
grundsicherung od. harz4 anjapolska Anspruch und Leistungen 3 05.10.2007 18:08