|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo!
![]() Bei persönlciher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge fragte ich, ob ich die Erstattung der dafür anfallenden Fahrtkosten beantragen kann. Anwort: nein. Das war eine Falschauskunft. Früher gab es die sogenannten Bagatellfälle (Fahrtkoten unter 6 € wurden nicht erstattet). Inzwischen sind auch kleinere Beträge wie 2,80 € zu erstatten. Also: 1. Mindestens eine Woche vor geplanter, persönlicher Abgabe des Nachweises der Bewerbungsbemühungen bei der Arge die Erstattung der Fahrtkosten zur Arge beantragen. Geht auch per Email. 2. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag kopieren. 3. Antrag und Kopie mitnehmen und mit den Bewerbungsbemühungen abgeben. 3. Kopien abstempeln lassen (Arge Eingangsstempel). Good luck. margerite |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hartz IV und PKV Erstattung vion Rezepten | arrrggh | weitere Themen | 3 | 16.02.2010 12:02 |
| [unter 25] Bewerbungsbemühungen | karotte | Anspruch und Leistungen | 2 | 22.10.2009 14:02 |
| TV-Tipp | Catweezle | Anspruch und Leistungen | 1 | 07.07.2009 21:28 |
| [Alleinstehend] Antragsstellung und Abgabe der Formulare - was zählt? | Hochseefischer | Anspruch und Leistungen | 2 | 16.05.2009 05:26 |
| Erstattung Hartz IV durch Eltern | widukind | Anspruch und Leistungen | 2 | 22.10.2008 19:41 |