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Hartz IV und PKV Erstattung vion Rezepten

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  #1  
Alt 08.02.2010, 15:52
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Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Hartz IV und PKV Erstattung vion Rezepten

Hallo!

ich bin neu hier und habe eine Frage zu Hartz IV in Verbindung mit der PKV. An für sich ja schon ein schwieriges Thema. Basiets der ganzen Zuschuss-Übernahme-Problematik, habe ich jetzt auch eine ganz konkrete praktische Frage:
hat jemand Erfahrung wie das mit der ABrechnung von Rezpten / Artrechnungen läuft????
Muss ich irgendwas beachten / nachweisen. Z.B. alle Rezepte kopieren, falls die ARGE das nochmal sehen will...
Ich habe ein bisschen Angst, dass die STress machen wenn Geld von der Krankenversicherung auf mein Konto eingeht und ichnicht belegen kann wofür. Ist ja klar, dass ich das vorher augelegt habe, aber ich habe zum Beispiel noch ein Rezept über fast 200 EUR, das in die Zeit vor meiner Bewilligung fällt. Das heißt, ich habe das Gled damals ausgelegt würde es aber jetzt zurückbekommen. Nicht dass die mir das als "Einkünfte" oder sowas auslegen. Bei freiberuflichen Rechnungen gilt ja auch das "Zuflussprinzip"...

Falls jemand was weiß freu ich mich über Antworten!!!!

arrrggh
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  #2  
Alt 08.02.2010, 18:36
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Also, wenn du "Erstattungen", und darum geht es hier ja der Sache nach, von deiner Krankenkasse erhälst, lässt sich dies wohl einfach nachweisen. Einmal weist der Kontoauszug aus, wofür das Geld (die Erstattungsbeträge) überwiesen wurde; zum anderen genügt, wenn du dann doch Nachfragen erhälst, ein simples Schreiben deiner Krankenkasse, das die dir vor Erstattung vermutlich doch sowieso schickt. Und selbst wenn dies beides nicht "greift", kannst du zur Apotheke gehen und dir die Belege noch einmal ausdrucken lassen oder eben du "erklärst" schriftlich, wie und wofür was überwiesen wurde. Solange da die Krankenkasse eine Rolle spielt, dürfte das kein Problem sein. Einfacher wäre es natürlich, wenn du dich generell - das ist jährlich möglich - bei der Krankenkasse von der "Zuzahlung" befreien läßt. In dem Fall füllst du einmal ein Formular aus und bekommst ein "Kärtchen", ähnlich dem einer Chipkarte. Darauf steht "Befreit von der Zuzahlung für das Jahr ...". Dieses Kärtchen entbindet dich nicht nur von der Zuzahlung, was Medikamente betrifft, sondern auch von der Zahlung der Praxisgebühr, Fahrtkosten zum - vom Krankenhaus etc., Krankenhaustagegeldkosten und so weiter.
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  #3  
Alt 08.02.2010, 21:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo,

du kannst immer Nachweisen wofür du die Erstattung bekommen hast, wenn du die Abrechnungsschreiben deiner PKV aufhebst. Bekommst du immer, bevor das Geld eingeht.
Damit gibt es kein Problem wegen Zufluss, da das Geld ja zweckgebunden ist.
Es bieten auch schon viele PKV-Unternehmen an die Arztrechnung direkt dem Arzt zu überweisen, dann läuft über dein Konto gar nichts.

@lirafe
Es geht hier um die PKV.

Gruß Klaus
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  #4  
Alt 16.02.2010, 12:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 3
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Hallo Klaus,
Danke! Ja. Meine große Sorge ist halt, dass mir die rund 200 EUR, die ich VOR meiner Arbeitslosmeldung ausgelegt habe, jetzt nicht behalten kann...
Auf den Abrechnungen meiner PKV steht immer das Datum..
Naja, ich werde es einfach mal versuchen müssen. Logisch wäre es ja nicht, mir das abzuziehen, da es ja um ERSTATTUNGEN geht. Aber ich fand es auch alles ander als ogisch, dass mir Arbeitslohn wegen des Zuflussprinzips abgezogen wird, obwohl ich das VORHER erarbeitet habe und mein Konto ordentlich ins Minus geraten lassen habe, habe ich doch auf ausstehende Zahlungen vom Arbeitgeber gewartet...
Viele Grüße! Ulrike.
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