Hartz IV Urlaub ohne Genehmigung

  • Hallo,


    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich im Voraus für eure Antwort.


    Mein Problem ist, dass wir am 19.12.2007 in den Urlaub wollen, da ich in Teilzeit arbeite habe ich keine Probleme bei der Genehmigung des Urlaubes. Es geht mehr um meinen Ehegatten der zur Zeit einen Deutschkurs besucht, dieser Kurs macht eine Winterpause vom 24.12.2007-07.01.2008. Da er noch bis zum letzten Ferientag 21.12.2007 zum Kurs muss bekommt er keine Genehmigung und wir haben die Reise Gebucht was würde passieren, wenn wir doch am 19.12.2007 fliegen würden.


    Die Arbeitsvermittlerin meinte er müsste sich am 21.12.2007 dort beim arbeitsplus melden, so dass er in den Urlaub kann, da wir aber für de 19.12gebucht haben kann er zu dem zeitpunkt nicht hin zur meldung und sie meinte auch wenn er vor dem 21.12 fliegen würde könnte er von dem Deutschkurs rausgenommen werden und wir könnten mit einem Wegfall des Arbeitslosebgeld II rechnen.


    Kann man ihm deswegen vom deutschkurs rausschmeißen?


    Womit müssen wir rechnen!


    Danke für eure Hilfe

  • Hallo,


    ja das wird wohl passieren, bei einem ungenehmigtem Urlaub kommt es ausserdem zu Sanktionen der Geldleistungen, oftmals droht sogar eine 100% Sperre.
    Ihr solltet euch also gut überlegen ob ihr trotzdem fliegt.
    Immer erst Urlaub beantragen und dann buchen.

  • Hallo,


    da ihr ein Ehepaar seid, gelted ihr als eine BG, es ist also nicht unbedingt der Fall das dein Restanspruch nicht von Sanktionen betroffen ist.
    Er kann natürlich aus dem Deutschkurs heraus genommen werden!
    Er ist verpflichtet an den Terminen zu erscheinen, man geht ja auch einfach nicht unentschuldigt zur Arbeit.
    Die Sperre kann sich auf mehr als einen Monat belaufen.

  • Heißt das noch lange nicht das er in Urlaub fahren darf.
    Da die Arge bereits weiß, das ihr in Urlaub fahren wollt wird man dies auf jeden Fall überprüfen.
    Wenn dein Mann also krank geschreiben ist, kann er kaum in Urlaub sein.
    Der Termin wird also zeitnah zum Ende der Krankschreibung verschoben, wenn dein Mann dann nicht antritt weil er ja im Urlaub ist gibt es Ärger.

  • umbuchen geht nicht nur stornieren. Tja was solls selber schuld. aber ich bedanke mich für deinen Rat . Die Storno kosten liegen bei ungefähr 100 euro pro person besser die 200 euro zu verlieren, als den anspruch und den deutsckurs. danke und einen guten abend.

  • Hallo Sevgi 24!


    Salle hat vollkommen recht! Und wenn Ihr eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet habt, habt ihr euch sogar verpflichtet den Einzugsbereich der ARGE nicht zuverlassen ohne die Zustimmung Eures Fallmanagers, so steht es zumindest in den EV der hiesigen ARGE.


    Ich setzte das gleich mit der Gettorisierung der Juden unter Adolf Hitler! Andere Sätze kennen wir ja auch aus den HARTZ Reglementierungen.


    Bei den Sprachkursen gibt es sogar einige Träger die einem erklären, das kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wenn das so wäre solltet Ihr Euren Fallmanager ganz einfach um Genehmigung bitten. Teilt er euch dies schriftlich mit braucht Dein Freund auch nicht in die Maßnahme zu gehen, der Fallmanager ist das Maß der Dinge.


    Eine Möglichkeit wäre noch ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen, z.B. nah am Flugplatz - Problem der 20+21. da müsste er wieder in die Schule, aber vielleicht könnt Ihr für die beiden Tage frei bekommen.


    Ich sage immer wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.


    Gruß