Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Themen - Off Topic > weitere Themen

- Anzeige -

Hartz IV wenn Ehefrau selbständig?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.03.2009, 17:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Hartz IV wenn Ehefrau selbständig?

Hallo

Hat mein Mann Anspruch auf Hatz IV oder muss ich für ihn aufkommen, da ich selbständig bin? Und wie sieht es aus wenn ich mich von ihm trenne?

Danke für eure Antworten
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.03.2009, 18:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Natürlich musst du für deinen Mann aufkommen, andersherum ist das selbstverständlich.
Verstehe nicht warum das bei Frauen anders sein sollte. Wenn du zuviel Verdienst gibt es kein Hartz IV.

Im Falle einer Trennung werdet iht getrennt gerechnet, dann bist du allerdings deinem EX zu Unterhalt verpflichtet.

Du bist ein gutes Beispiel für die Emanzipation, alle Vorteile haben wollen, aber die Pflichten die sich daraus ergeben, nicht haben wollen.


Gruß klaus

mal wieder grantig
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.03.2009, 18:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Gleiches Recht für alle.So ist das eben.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.03.2009, 09:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 2
Standard

HAllo!
Ich habe dazu eine kleine Frage. Wir werden den Antrag für Hartz IV (Mein Mann) Ende März vorzeigen und da ich eine kleines Nebenerwerb habe, (weniger als 15 Stunden in der Woche) ich bastele Gastgeschenke, wollte ich wissen wie es angerechnet wird, da wirklich ein geringes Zuverdienst ist, es kommt auch manchmal vor, dass ich monatelang kein Verdienst erziele. Ich möchte einfach nur wissen wie die Regel gilt und bis welche Summe eine Freigrenze gibt, wenn es gibt. Danke
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.03.2009, 00:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
Standard

Der Freibetrag liegt bei 100,00€. von Allem was diesen betrag übersteigt sind 20% anrechnungsfrei.

Gruß

Diablo
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Hartz4- Einkommen Ehefrau dimini20 Einkommensanrechnung 2 25.02.2009 14:46
[mit Partner] Selbständig mit Hartz IV aber nicht krankenversichert?! Anja1972 Anspruch und Leistungen 0 27.11.2008 19:12
selbständig und Hartz 4 - wann falle ich aus dem Bezug heraus? panther Anspruch und Leistungen 4 10.09.2008 20:06
Zuverdienst der Ehefrau vomi Anspruch und Leistungen 0 06.04.2008 19:52
Selbständig und Hartz 4 - was steht mir zu ? maoam Anspruch und Leistungen 1 17.10.2006 15:07