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Kann ich Herausgabe/Vernichtung meiner Akte fordern?

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  #1  
Alt 03.01.2009, 14:35
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 87
Standard Kann ich Herausgabe/Vernichtung meiner Akte fordern?

Hallo & Frohes Neues Jahr an alle!
Ich bin ja nun G.s.D. nicht mehr bei der Arge und mein Job läuft gut.
Es stört mich nun sehr, dass "die" immer noch meine Akte haben, inkl. Kontoauszügen, etc.
Kann ich die Herausgabe meiner kompletten Akte einfordern?
Freue mich auf Antworten, bitte mit rechtlicher Grundlage.
Danke & Gruß, Daniel
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  #2  
Alt 03.01.2009, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
Standard

Hallo Danny 1911!!

Kannst Du denn garantieren das Du sie nie wieder in Anspruch nehmen musst?

Ansonsten denke ich, das die die Unterlagen nur rein theoretisch benötigen, denn wenn Du mal wieder ALGII beziehen müsstest brauchen die sowieso die aktuellen Daten, aber eine Grund werden die schon angeben warum Sie die Akte nicht aushändigen werden, schon wegen möglicher Randnotizen von Mitarbeitern!

Gruss
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  #3  
Alt 03.01.2009, 20:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 103
Standard

Hey ^^ ob man da wohl einsicht verlangen kann. Würde mich mal brennend interessieren was da alles abfälliges über mich steht. Einfach mal so um was zum lachen zu haben. Aber ich denke auch nicht das sie dir die Akte aushändigen werden Schon allein wegen der Möglichkeit das du mal wieder von ALG II abhängig werden könntest und sie dann ja wissen müßten was dir schon mal bewilligt wurde und worauf du somit keinen Anspruch mehr hättest. Wobei das eh nen Witz ist denn was bewilligen die schon groß?
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  #4  
Alt 04.01.2009, 01:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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stelle dir z. B. mal vor, du stellst einen überprüfungsantrag wegen einer sache vor drei jahren. und die behörde hat keine akte mehr???!!!

naja, mehr als selbstverständlich gibt es kein recht auf herausgabe und vernichtung der akte
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  #5  
Alt 04.01.2009, 03:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
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Aber auf Akteneinsicht schon!
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  #6  
Alt 04.01.2009, 10:42
Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 87
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Zitat:
Zitat von Horst GRUNERT Beitrag anzeigen
Hallo Danny 1911!!

Kannst Du denn garantieren das Du sie nie wieder in Anspruch nehmen musst?

Ansonsten denke ich, das die die Unterlagen nur rein theoretisch benötigen, denn wenn Du mal wieder ALGII beziehen müsstest brauchen die sowieso die aktuellen Daten, aber eine Grund werden die schon angeben warum Sie die Akte nicht aushändigen werden, schon wegen möglicher Randnotizen von Mitarbeitern!

Gruss
Guten Morgen!
Nein, garantieren kann man das natürlich in der heutigen Zeit wohl nicht, ABER ich muss dann sowieso einen Neuantrag stellen. Was geht die dann noch der kalte Kaffee von vor mehreren Jahren an???

Den Einwand von advokat sehe ich ein, wenn ich auch sowas nicht vorhabe. Aber wann verjährt das, sprich wann könnte ich sowieso rechtlich nichts mehr gegen "Vergangenes" machen? Spätestens dann müssten die die Akte doch rausrücken oder?

Kann doch nicht sein, dass die das auf Lebzeit behalten :-(

Kann ich einfach hingehen und sagen:" Ich möchte jetzt mal meine Akte haben, um einen Blick reinzuwerfen!" ?

Gruß
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  #7  
Alt 26.01.2009, 22:10
Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 55
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Sofern ein begründetes Interesse besteht hast du jederzeit das Recht Akteneinsicht zu fordern.

Bei mir ist es dann so gelaufen, dass ich einen festen Termin in einem freien Raum bekommen habe und mir die Akte in aller Ruhe anschauen konnte. Der SB war sogar so nett und hat mir die Kopien die ich brauchte gefertigt. Insofern kann ich mich nicht beschweren.

Die Herausgabe wirst du nie verlangen können, weil immerhin wurden hier Steuergelder ausgegeben und der Staat möchte bis zu einem gewissen Zeitraum überprüfen können ob da alles richtig gelaufen ist. Schließlich soll es ja auch schon zu Mißbrauch gekommen sein.

Allerdings mein ich irgendwo mal gehört zu haben das "Sozoalhilfeakten" nach 20(in Worten zwanzig" Jahren vernichtet werden.
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!
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