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Kautionsgarantie

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  #1  
Alt 05.02.2012, 15:34
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Standard Kautionsgarantie

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Ist die beim Vermieter hinterlegte Kautionsgarantie pfändbar ?

LG
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  #2  
Alt 05.02.2012, 16:13
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nur beim auszug. haste denn eine eidesstattliche erklärung abgegeben? da müsstest du ja dann auch die mietkaution angegeben haben!
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  #3  
Alt 05.02.2012, 16:31
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ja aber meine Kaution wurde im nachhinein in eine Kautionsgarantie von der Arge umgewandelt, weil diese erst die Kaution nicht übernehmen wollten. Habe daher erst in Raten an meinen Vermieter gezahlt aber das was ich selber gezahlt hatte, habe ich schon wieder bekommen da mein Vermieter ja nun die Kautionsgarantie von der Arge hat.
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  #4  
Alt 05.02.2012, 17:53
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ja, dann ist es pfändbar, es sei denn du hast es mittlerweile vom konto abgehoben und in der schrankwand versteckt.
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  #5  
Alt 05.02.2012, 18:03
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Es geht ja nicht um das Geld was ich schon wieder bekommen habe sondern nur um die Kautionsgarantie die jetzt beim Vermieter liegt.
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  #6  
Alt 05.02.2012, 20:24
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aber du hast doch geschrieben, dass die arge die kautionsgarantie übernommen hat. die haben doch beim vermieter kein geld eingezahlt, sondern nur im falle deiner zahlungsunfähigkeit versprochen, dass sie für den zahlungsausfall einstehen werden. da ist also für einen gerichtsvollzieher nichts zuholen.
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