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hallo ich hab da mal ein problem und zwar geht es darum das ich bei einer zeit-firma angestellt werden soll(wieder mal) naja und ich hab bei der arge durchgerungen das ich fahrgeld bekomme muss ja mit öffentlichen fahren nun die firma ist in Braunschweig(28KM) der einsatzort ist in SZ-lebenstedt(ca.18KM) so nun wollte ich mal fragen ob es ein gesetz giebt das regelt das die fahrkosten vom heimatort bis zum standort der firma also BS geregelt ist und nicht das ich nur kohle bis SZ-Leb bekomme das währe immerhin ein unterschied von 10€ mit der monatskarte desweiteren giebt es ein gesetz was regelt das der arbeitsgeber die arbeitskleidung unentgeldtlich stellen muss? ich hab schon gegoogelt aber nichts gefunden
danke im voraus MFG Sven Geändert von SvenSZ (31.07.2008 um 19:35 Uhr) |
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