Krankenkassenbeitrag für Resttage bei Übergang von ALG 1 nach ALG 2?

  • Hallo,


    meine Frage an die Mitglieder im Forum. Mein ALG 1 endete am 25.04.2014 und ich war bis zu diesem Datum über die AfA krankenversichert. Ab dem 01.05.2014 bekomme ich ALG 2 und bin damit am dem Datum über den Jobcenter krankenversichert.


    Nun besteht lt. meiner Krankenkasse eine Beitragslücke vom 26.04.2014 bis 30.04.2014. Muss ich für diese Zeit 5 Tage selbst den Krankenkassenbeitrag bezahlen? Für diese 5 Tage bekam ich keinen Leistungsbezug. Ich konnte ja kein Hartz4 ab dem 26.05.2014 beantragen! Weis jemand darüber Bescheid wie sich das verhält und welche Gesetze hier Gültigkeit haben?


    Gruß Kill-Borre

  • Hallo,


    lt. SGB V warst du in der Zeit zwischen ALG I und ALG II gesetzlich krankenversichert und es wurden keine Beiträge entrichtet.



    Im Aufhebungsbescheid ALG I wird grundsätzlich darauf hingewiesen. Ob die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung möglich ist, weiss ich nicht.


    wevell

  • Du bist bis zu 1 Monat beitragsfrei nachversichert, aber ohne Krankengeldbezugsmöglichkeit, da in dieser Zeit nichts zu ersetzen ist, was nach Lohn oder Lohnersatz aussieht. Hier hast du also keine Lücke, auch später nicht für die KVdR.
    Um nicht in ein großes Rentenloch zu fallen, gehe mit dem ALG 2 - Ablehnungsbescheid für April zur Arbeitsagentur ( ! ) und lass dort "arbeitslos ohne Leistungsbezug" vom 26.04.14 bis 30.04.14 an die Rentenversicherung melden.

  • Ich habe mich arbeitslos ohne Leistungen gemeldet. Schon deshalb weil es ja immer eine gewisse Zeit dauert bis der Antrag ALG II durch ist und in dieser Zeit selbst wenn rückwirkend ALG II bezahlt wird ist man arbeitslos ohne Leistungsbezug.


    Meine Frage geht aber nicht auf die Arbeitslosigkeit ohne Leistungen ein sondern nur auf den Betrag für die Krankenkassen. Denn meine Krankenkasse rechnete mir einen Betrag von ca. 27 Euro vor den ich zu bezahlen hätte für diese 5 Tage.


    Oder ist es so, wenn ich Arbeitslos ohne Leistungen gemeldet bin, dann bezahlt die AfA in der Zeit sprich diese 5 Tage die Beträge zur Krankenkasse?

  • Du bist bis zu 1 Monat beitragsfrei nachversichert, aber ohne Krankengeldbezugsmöglichkeit, da in dieser Zeit nichts zu ersetzen ist, was nach Lohn oder Lohnersatz aussieht. Hier hast du also keine Lücke, auch später nicht für die KVdR.
    Um nicht in ein großes Rentenloch zu fallen, gehe mit dem ALG 2 - Ablehnungsbescheid für April zur Arbeitsagentur ( ! ) und lass dort "arbeitslos ohne Leistungsbezug" vom 26.04.14 bis 30.04.14 an die Rentenversicherung melden.


    Genau diese Aussage ist und war richtig. Ich habe inzwischen bei der Sachbearbeitung meiner KK angerufen und meine Argumente so vorgetragen, dass ich bei ALG-1 im Monat April vollständig bis 30.4. versichert war und mit meinem ALG-2 Antrag vom 30.05.2014 ab dem 01.05.2014 bei meiner KK versichert bin.


    Nun wurde die Mahnung von meiner KK zurück genommen und gelöscht. Somit bin ich ohne Lücken und diese 5 Tage Nachberechnung ist wohl eine Vorsichtsmaßnahme der KK gewesen, damit Sie wenn ich mich nicht ALG-2 gemeldet hätte, möglichst viel Geld auf den Tag genau aufrechenen können zur privaten Bezahlung.


    Ausgelöst werden solche Bescheide und Mahnungen durch die EDV-Systeme und nicht einmal die Mitarbeiter die auf den Belegen stehen Wissen Bescheid geschweige denn, dass hier etwas kontrolliert wird. Nur der Betroffene ist der letzte Depp dem werden Kosten und Arbeit in Rechnung gestellt ob zu Recht oder nicht es wird einfach versucht.


    Selbstunterhaltungstrieb von Amtswegen nenne ich so etwas.