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#1
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Hallo,
ich lebe in einer Hartz 4 - BG und werde bald mein behindertes Kind in einer 3-wöchigen Reha betreuen. (ich fahre auf Krankenkassenkosten zum Versorgen des Kindes mit) Nun meine Frage: kann mir bitte jemand sagen, wo ich das zu melden habe; dass uns das ALG II deshalb gekürzt wird hab ich gelesen. Gibt es evtl. sogar eine Möglichkeit, damit verbundene Kosten als Sonderbedarf einzureichen? LG feldmaus |
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#2
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Welche damit verbundenen Kosten möchtest du denn als Sonderbedarf anmelden? Bin selbst gerade in Reha und mir fällt so wirklich nichts an Extra-Kosten ein, die nicht übernommen werden. Aber jeder Fall kann ja anders liegen.
Da du in der Zeit nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung stehst (sofern das im übrigen der Fall ist), mußt du das deiner Sachbearbeiterin melden und ihr auch eine Bestätigung darüber zukommen lassen. In meinem Fall war das so. |
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#3
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Hallo lirafe,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich bin überhaupt nicht vermittelbar, weil ich mich ums Kind kümmere. Muß ich die Kur dann trotzdem melden? LG |
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#4
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Schaden kann es nicht, ob du es tatsächlich "mußt", weiß ich nicht, würde es aber tun.
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