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#1
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Hi,
ich habe mal ne Frage zu dem ganzen Thema mit Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft. Es geht darum das meine Mutter im April Hartz 4 bekommen hat, dann habe ich angefangen zu Arbeiten (Teilzeit) soweit waren wir ja noch eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Dann hieß es, das ich mit ca.590€ meine Mutter unterstützen muss und mir somit nur ca. 160€ bleiben. So nun geht meine Mutter seit anfang Mai auch arbeiten und bekommt auch ca. 750€ Netto wie ich, nun sind wir ja eine Haushaltsgemeinschaft!? Muss ich nun immernoch meine Mutter mit 590€ unterstützen oder wird das ganze nun anderst berechnet? Für den Monat brauchen wir ca. 1300€. Außerdem ist meine Mutter zurzeit auf Wohnungssuche, in der neuen Wohnung möchte meine Mutter alleine wohnen, d.h. ich muss mir dann eine eigene Wohnung suchen, was allerdings wieder zu einem Problem wird da ich mir mit 160€ kaum etwas für Kaution usw. ansparen kann. Könnt ihr mir bei der ganzen Sache vielleicht etwas helfen? Bei den ganzen Paragraphen und Berechnungen blick ich leider nicht wirklich durch :/ |
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#2
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Hallo djkroko,
wenn ich das richtig lese, dann verdienst Du € 750 im Monat. Hiervon müsstest Du die Hälfte der momentanen Miete tragen und vom Rest leben. Wenn dem so ist, dann seid ihr eine HG. Wenn Deine Mutter eine neue Wohnung bezieht und Du Dir eine eigene suchen musst, hat jeder sein eigenes Leben. Also ob so oder so musst Du Deine Mutter nicht unterstützen, nur Deinen Mietanteil bezahlen solange ihr zusammenwohnt. Gruß Gawain
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#3
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ok danke für die schnelle antwort.
Bei der eigenen Wohnung gibts aber dann ein Problem mit der Kaution und vllt Provision da sich ja kaum was ansparen lässt. Zudem ist der Job bis ende Juni befristet, vllt wird er bis Oktober verlängert. Aber da ich noch keine Ausbildung habe, steht für September eine Ausbildung an sofern ich eine finde und da kommt dann das nächste Problem, mit einem Azubi gehalt wirds schwer eine Wohnung usw zu finanzieren. Hat das Arbeitsamt/Arge im momentanen Fall eig noch irgendwas zu "sagen" also müssen wir uns weiterhin bei den melden oder sonstiges? Geändert von djkroko (24.05.2011 um 18:54 Uhr) |
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#4
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Solange Deine Mutter noch Leistungen bezieht ist sie auch in der Pflicht Auskunft zu geben bzw. Veränderungen anzuzeigen.
Zitat:
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#5
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Zitat:
Naja das zusammen wohnen wird nix,meine Mutter will das nicht mehr und ich habe bis auf die Sache mim Geld eig auch nichts dagegen |
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