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Muss ich Minijob für Arbeitsangebot kündigen?

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  #1  
Alt 23.09.2006, 17:58
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Registriert seit: 23.09.2006
Beiträge: 2
Frage Muss ich Minijob für Arbeitsangebot kündigen?

Hallo an alle,

ich habe einen Antrag auf HartzIV gestellt und habe einen Minijob mit "reingebracht" (sehr geringer Verdienst, würde ich aber sehr, sehr gern behalten ).
Nun frage ich mich, ob ich (weil ich ja verpflichtet bin, alle zumutbare mir angebotene Arbeit, bspw. einen Vollzeitjob, anzunehmen,) den Minijob deswegen kündigen muss, weil ich in diesem an zwei festen Tagen die Woche arbeite- das wäre ja nicht vereinbar mit einem Vollzeitjob. Wie siehts aus??? Sollte die mir angebotene Arbeit "vorgehen" und sollte ich gezwungen sein, den Minijob zu kündigen, wie kann ich mich dagegen wehren??? Kann ich darauf bestehen, dass mir ein zum Minijob passender Teilzeitjob angeboten wird??? Danke im Voraus für Eure Antworten.

Till.
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  #2  
Alt 24.09.2006, 20:20
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Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 22
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Verstehe ich das richtig?

Du kannst einen Vollzeitjob haben und willst den nicht annehmen
weil Dir ein "Minijob" bequemer ist ???

Andere wären froh, wenn sie einen Vollzeitjob bekämen.
Könnte es sein, daß Du zu faul bist ???

Mit unverständlichen Grüßen
Hansa
__________________
__________________
Gruß vom Hansa
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  #3  
Alt 27.09.2006, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
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Hallo Till,

nun was soll ich hier sagen?????????????ß
Ja du musst!!!!!!!!
DU bist verpflichtete alles dafür zu tun, deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten und das geht nun mal nicht mit einem Minijob. Wenn dir hier eine Vollzeitstelle angeboten wird, so musst du dieses Angebot wahr nehmen.

Ich kann hier nur den Kopf schüttel..................sorry!

Liebe Grüße
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #4  
Alt 19.11.2006, 14:00
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Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 15
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du kannst deinen minijob solange machen, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bekommen kannst (egal ob Vool- oder Teilzeit)

Wenn es Deine Arbeitszeit in dem Festjob zulässt darfst du auch noch 1 Minijob zusätzlich machen.

Aber ansonsten: wenn du für eine Festanstellung wegen Zeitüberschreitung usw. den Minijob ufgeben müsstest:
JA!! dann musst du!

Warum solltest du eigenlich wegen einem minijob, der sogut wie keine Sozialabgaben für dichbringt eine Festanstellung ablehen wollen???
sorry, kapier ich nicht.
__________________
flyingwitch

Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
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  #5  
Alt 17.12.2006, 17:38
blue_nama
Gast
 
Beiträge: n/a
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Also soweit ich das verstanden habe, war die Frage so ausgelegt, ob der Minijob sozusagen im "vorauseilenden Gehorsam" aufzugeben ist. Solange hier kein Jobangebot und nach Bewerbung auch der Job in der Tasche liegt, würde ich persönlich den Minijob behalten. Möglicherweise kann ja beides kombiniert werden.

Also, Minijob weitermachen, der wird angerechnet auf das Einkommen, aber dem Fallmanager erklären, dass eine qualifizierte Stelle angestrebt ist und dafür auch der Minijob aufgegeben würde.

Viel Erfolg
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