Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Themen - Off Topic > weitere Themen

- Anzeige -

Pfänden -ja-nein-darf er das ?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.02.2012, 05:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2012
Ort: Bonn
Beiträge: 1
Standard Pfänden -ja-nein-darf er das ?

hallo zusammen- bin neu hier und mich plagt eine frage.
und zwar sind bei meiner ehefrau schulden aus einer zeit aufgetaucht in der wir uns noch nicht kannten.
wir haben erstmal locker reagiert , dem forderungsanwalt unseren hartz 4 bescheid etc. zukommen lassen und nun meint der wehrter herr er müsse den Gerichtsvollzieher rausschicken.. naja soll er machen..

soweit ich informiert bin betreffen mich die schulden ja keineswegs da diese vor der eheschließung endstanden sind.
das heißt doch für mich das der liebe GV die finger von meinen Sachen zu lassen hat sprich TV , XBOX , Notebook. oder liege ich da falsch ?
haben jetzt auch unseren anwalt zur Rate gezogen denn das Unternehmen bei dem die schulden endstanden sind ist a. pleite und b sind die schulden nur endstanden weil jemand auf den namen meiner frau bestellt hat und sie , weil sie mit der person verwand ist es nicht zu ranzeige gebracht hat. anfang 2010 hatte sich das unternehmen zuletzt gemeldet und eine anzahlung erhalten. danach hat man nie wieder was gehört bin dann der vollstreckungsbescheid vom AG kam und dann der nette anwalt.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.02.2012, 11:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Da ihr verheiratet seid wirtschaftet ihr ja gemeinsam und somit kann der Gerichtsvollzieher alles pfänden was er in der Wohnung für wertvoll hält.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.02.2012, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2012
Beiträge: 131
Standard

§ 1362 BGB Eigentumsvermutung
(1) Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz des Ehegatten befinden, der nicht Schuldner ist. Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, stehen den beweglichen Sachen gleich.
(2) Für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmten Sachen wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander und zu den Gläubigern vermutet, dass sie dem Ehegatten gehören, für dessen Gebrauch sie bestimmt sind.
__________________
Der Dienstweg ist die Verbindung zwischen Holzweg und Sackgasse.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.02.2012, 16:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
Standard

Hallo,

Zitat:
das Unternehmen bei dem die schulden endstanden sind ist a. pleite
gerade in dem Fall wird der Insolvenzverwalter versuchen alle offenen Posten einzutreiben, um die Insolvenzmasse möglichst groß zu bekommen.

Zitat:
und b sind die schulden nur endstanden weil jemand auf den namen meiner frau bestellt hat
Das interessiert den GVZ nicht. Es liegt ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor und der kann durchgeführt werden.

LG chico
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden? andreas69 weitere Themen 11 24.05.2011 18:36
Unterhalt pfänden lassen nadines2606 Kindesunterhalt 5 24.01.2011 11:02
Kindergeldzuschlag ja/nein? ALG2 ja/nein? Mama07 Familienförderung 4 20.08.2010 19:46
Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden? Jasmin2482 weitere Themen 1 02.09.2009 13:21
Bafög nein,Hartz 4 nein!!!!! Was tun? as110205 Anspruch und Leistungen 3 28.10.2007 10:46