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#31
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ok, danke dir.
Also heißt es quasi, dass es keinen Sinn macht, nach der Nachzahlung und bei eintreten der mtl. Rente eine Aufstockung o.ä zu beantragen? |
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#32
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du müsstest dein dann vorhandenes vermögen in einer angemessenen zeit aufgebraucht haben bis runter zu den vermögensfreibeträgen. dann kannste was aufstockend beantragen, aber meiner meinung nach eher beim grungsicherungsamt oder sozialamt, da du ja dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, gibt es wahrscheinlich kein hartz4 mehr für dich.
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