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Privatinslovenz

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  #1  
Alt 21.01.2010, 19:43
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Unglücklich Privatinslovenz

Ich bin leider ein wenig überfordert zu dem o.g. Thema.

Da ich eine Privatinsolvenz eröffnen möchte, weiß ich nicht wieviel Gläubiger überhauptvorhanden sein müßen. Ich habe etwas von nur 20 Gläubigern gelesen! Da ich weitaus mehr habe (80 Gläubiger) ist meine Frage ob eine Privatinsolvenz überhaupt möglich ist?

martin57
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  #2  
Alt 22.01.2010, 09:55
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Beiträge: 834
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klar, warum nicht. auch wenn es nur ein gläubiger ist, entscheident ist die höhe der schulden.
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  #3  
Alt 30.01.2010, 18:09
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Standard Privatinsolvenz

Ich habe vom OGV die Vorladung zum Amtsgericht bekommen und soll eine EV abgeben. Ist dieses vor Antrag der Privatinslovenz zwingend notwendig, oder reicht die Info an den OGV, das ich in die Inslovenz gehe?

Ferner möchte ich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (Antrag) stellen und die Insolvenz über einen Rechtsanwalt abwickeln lassen, falls dieser genehmigt wird. Wer hat hier Erfahrungswerte diesbezüglich?

Wir haben zwar eine Beratungsstelle (hier die AWO), dies ist aber vollkommen überlaufen und ich müßte mit Wartezeiten rechnen.

Martin
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  #4  
Alt 30.01.2010, 18:10
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Standard Privatinsolvenz

Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
klar, warum nicht. auch wenn es nur ein gläubiger ist, entscheident ist die höhe der schulden.
Wie hoch ist der Betrag/ die Höhe der Schulden?

Martin
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