|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Ich bin leider ein wenig überfordert zu dem o.g. Thema.
Da ich eine Privatinsolvenz eröffnen möchte, weiß ich nicht wieviel Gläubiger überhauptvorhanden sein müßen. Ich habe etwas von nur 20 Gläubigern gelesen! Da ich weitaus mehr habe (80 Gläubiger) ist meine Frage ob eine Privatinsolvenz überhaupt möglich ist? martin57 |
|
#2
|
|||
|
|||
|
klar, warum nicht. auch wenn es nur ein gläubiger ist, entscheident ist die höhe der schulden.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Ich habe vom OGV die Vorladung zum Amtsgericht bekommen und soll eine EV abgeben. Ist dieses vor Antrag der Privatinslovenz zwingend notwendig, oder reicht die Info an den OGV, das ich in die Inslovenz gehe?
Ferner möchte ich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (Antrag) stellen und die Insolvenz über einen Rechtsanwalt abwickeln lassen, falls dieser genehmigt wird. Wer hat hier Erfahrungswerte diesbezüglich? Wir haben zwar eine Beratungsstelle (hier die AWO), dies ist aber vollkommen überlaufen und ich müßte mit Wartezeiten rechnen. Martin |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
![]() Martin |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|