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#1
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Hallo, seit einem Jahr bin ich in der Privatinsolvenz. Nun hat mir meine Insolvenzanwältin mein Grundstück zurückgegeben, mit dem Vermerk, ich habe jetzt wieder sämtliche Pflichten und Rechte für dieses Grundstück. Auf diesem ist ein Belastung( weit über Wert) durch einen Gläubiger eingetragen. Das Grundstück hat keinen Wert, ist eine bessere Wiese.
Meine Anfragen bei der Insolvenzanwältin, was mit diesem Eintrag ist, wird er gelöscht? Wird der Eintrag gelöscht, wenn ich das Grundstück vor meinem Insolvenzablauf verkaufen kann? Die Insolvenzanwältin hat davon keine Ahnung.Zitat: Das weiß ich nicht, vielleicht können Sie es an den Staat verschenken. Meine Frage an Euch: Gibt es diese Möglichkeit? Habe Jemanden der es für 500 Euro kaufen möchte,eventuell auch mit Eintrag. Kann der eingetragene Gläubiger Einspruch gegen den Verkauf einlegen? Bitte um Info Danke |
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#2
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Ja, das kann er. Nicht verkaufen !!!!!!!!! Der Eintrag wird nicht gelöscht !!!!!
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