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Probleme mit Vermieter wegen Umzug in Mietshaus meines Freundes

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  #1  
Alt 16.03.2009, 21:06
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Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 14
Ausrufezeichen Probleme mit Vermieter wegen Umzug in Mietshaus meines Freundes

Ich habe mal wieder ein Problem.
Diesmal hat es aber nichts mit Hartz IV zu tun.

Und zwar folgendes:
Ich will bei meinem Freund einziehen.
Er wohnt in einem ca. 100qm großem Einfamilienhaus mit ca. 500qm Grundstück drum herum.
Das ganze befindet sich in einer ländlichen Wohngegend, auf gut Deutsch: auf dem Dorf.

Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.
Etwa 2 Wochen nach dieser Zustimmung haben sie das ganze Telefonisch widerrufen - mit der Begründung: Weil ich mich privat Hobbytechnisch mit paranormalen Themen beschäftige.
Klingt völlig Idiotisch - ich weiss - ist aber wirklich so passiert!

Nun weiss ich mittlerweile, dass sie mich nicht ablehnen dürfen, insofern §553 BGB nicht in Kraft tritt, was bei mir ja nicht der Fall ist.
Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes: Keine Tiere, ausser 2 mitgebrachte Katzen.
Diese beiden Katzen hatte zum damaligen Zeitpunkt mein Freund - sie sind aber mittlerweile verstorben.
Ausserdem wohnen in der Nachbarschaft in mindestens jedem 2. Haus Hunde und/oder Katzen.

Nun weiss ich auch, dass diese Tierhaltungsklausel so wie sie im Mietvertrag steht, nicht Rechtsgültig ist, da sie auch das Halten von Kleintieren ausschliesst. Und das erneute Halten von Katzen könnten sie nur unter sehr schwerwiegenden Begründungen verbieten - wie z.B. wenn wir in einem Mehrfamilienhaus leben würden und die Nachbarn durch die Katzen belästigt wären.
Zum Hund gibt es mittlerweile auch viele Gerichtsurteile, die sagen das Hundehaltung zum normalen Lebensstandard mittlerweile dazu gehört - selbst in der Großstadt. Kommt allerdings im Einzelfall immer auf den Richter an...

Ok, meine Fragen sind nun:

1. Wenn wir die Vermieter schriftlich informieren, dass ich z.B. am 01.05.09 in das besagte Haus mit einziehe - was können die gegen uns machen?
Ich meine, meinen Einzug nicht erlauben können sie doch eigentlich nicht, eben wegen oben erwähntem Paragraphen...
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass wir sogar die Zustimmung des Vermieters erklagen können.

2. Wir würden sie jaauch wegen den Tieren informieren, welche m8it einziehen würden. Was könnten die da gegen uns unternehmen?

Kennt sich hier vllt. jemand mit so etwas aus?
Bin für jeden Tip/Ratschlag dankbar.
Hab mir selbst schon die Finger wundgegoogelt, aber komm da im Moment einfach nicht mit weiter...
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  #2  
Alt 16.03.2009, 23:27
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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wie wäre es mit beratungshilfe und dann zum anwalt?!
alles andere wäre hier unerlaubte rechtsberatung und es passt auch nicht ins forum
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  #3  
Alt 17.03.2009, 05:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 14
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Ich wollte ja nicht wissen, was für uns nun der richtige rechtliche Weg ist. Lediglich, was die Vermieter im schlimmsten Fall gegen uns machen könnten.
Kann ja auch sein, dass jemand hier vllt. schon mal etwas ähnliches erlebt hat und man somit evtl. Erfahrungen austauschen könnte...

Und ich weiss es passt nicht zum Thema dieses Forums - deshalb hab ich es ja auch in den Off Topic Bereich gepostet.
Schliesslich ist ein Off Topic Bereich ja für alle Dinge da, die sich nicht mit der Thematik des eigentlichen Forums befassen.

Trotzdem Danke für deine Antwort.
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  #4  
Alt 17.03.2009, 06:10
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Was sind denn diese "paranormalen" Themen, mit denen du dich beschäftigst, und wie hat der Vermieter davon erfahren? Kann er das belegen?
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  #5  
Alt 17.03.2009, 07:28
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
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ich bin der meinung das ohne unterschrift kein mietvertrag zustandegekommen ist,
man kann natürlich verträge formlos, also auch mündlich schließen, aber in der regel fehlt es an der beweislage vor gericht
aber bei mietverträgen geht es in aller regel nicht nur um die miete an sich sondern auch um weiterführende kosten (kabel, strom,wasser,wärme usw...), und diese kosten können nur schriftlich dargelegt werden, es macht also keinen sinn einen mündlichen mietvertrag abzuschließen und die Nebenbedingungen dann schriftlich zu einem mündlichen vertrag beizulegen.
und wo kein vertrag zustande gekommen ist gibt es auch keine ansprüche... (höchstens nebenvertragliche pflichten)
ich würde auch nicht in eine wohnung ziehen, wo ich schon von vornherein stress mit dem vermieter habe
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  #6  
Alt 17.03.2009, 07:40
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@uffi

Ist ein wenig am Thema vorbei. Es gibt doch einen Mietvertrag, und zwar einen schriftlichen. Hier möchte jemand einfach nur dazuziehen, und das zu verwehren ist normalerweise nicht gerade einfach (für den Vermieter), zumal zurzeit anscheinend nur eine einzige Person in dessen Einfamilienhaus auf großem Grundstück wohnt. Einwände dagegen so sinnvoll vorzubringen, dass (im Ernstfall) das Gericht den Argumenten folgen würde, wird für den Vermieter schwierig sein. Und nach Einzug wird Jacky möglicherweise keine oder kaum Stress mit dem Vermieter haben (können), weil - wie er ja geschrieben hat - ihr/sein Freund zurzeit alleine in dem Haus und auf dem Grundstück lebt. Also sind sie mit dem Vermieter nicht "unter einem Dach".

Warum du hier die "weiterführenden" Kosten ansprichst, ist völlig unklar und auch am Thema vorbei. Diese Frage stellte sich nicht.

Mal ehrlich: Ich kann doch nicht jemandem ein Einfamilienhaus auf 500 qm-Grundstück vermieten und davon ausgehen, dass dieser dort für alle Zeiten alleine leben "muss". Die Gründe gegen den Einzug von Jacky müßten schon überaus massiv sein, um damit irgendwo durchzukommen.

Geändert von lirafe (17.03.2009 um 07:43 Uhr)
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  #7  
Alt 17.03.2009, 07:47
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Zitat:
Zitat von Jacky Beitrag anzeigen
Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.
klingt für mich nach mündlich und damit hat die andere person (jacky) keine ansprüche

aber gut, der mietvertrag mit dem "freund" betrifft auch nur den freund und jedweder mietvertrag hat die "genehmigungsklausel", hier wird bestimmt was ein vermieter zu genehmigen hat und meist wird hier auf den zuzug von anderen personen eingegangen...
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  #8  
Alt 17.03.2009, 07:51
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@uffi
Ja, eben. Und um Wiederholungen zu vermeiden: Es wird für den Vermieter sehr schwer oder unmöglich sein, dem Einzug zu widersprechen.
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  #9  
Alt 17.03.2009, 07:52
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also ich bestimme schon wer in meinem eigentum wohnt und wer nicht
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  #10  
Alt 17.03.2009, 07:55
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Es geht für den Vermieter (leider) nicht nach "Nase". Du glaubst nicht, was für Rechte Mieter haben. Darüber kannst du sicher auch hier an anderer Stelle nachlesen. Habe insofern viel "gesehen"; komme (als Angestellte) aus dem RA-Bereich.
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