Rechte müssen erkämpft werden

  • Wer sich nicht wehrt darf sich auch nicht beschweren!


    In Punkto Prozeßkostenhilfe und daraus abgeleitete Pflichten habe ich in meinem Fall jetzt sogar den Weg vor das Landesarbeitsgericht in Köln gesucht:


    Hier ein wenig Bürgerrechtskunde!



    Die Reformen um die HARTZ IV Regelungen, also im Klartest gesprochen die Erneuerungen um die Belange des Sozialen, sollten ja dem Grunde nach – so wurde es über die Medien propagiert – nicht nur einen Einfluss auf die Betroffenen haben, sondern auch durch eingeforderte Kreativität in den Verwaltungen dazu führen das ein Abbau an Bürokratie damit einher geht.


    Zwei wesentlich Punkte sind nach 5 Jahren Reformen zu erkennen,


    Punkt 1
    Kreativität bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in Verwaltungskreisen scheinbar nur dann gegeben wenn es um die eigenen Belange geht – ansonsten kann man das Zerstückeln von Leistungsunabhängigen Beschäftigungsverhältnissen in mehr und mehr Aufstocker und Hinzuverdiensttätigkeiten eigentlich nur noch als legale Fälschung der Arbeitslosenstatistiken betrachten, und darf dies dann auch nur als fehlinterpretierte Handlung anprangern!


    Punkt 2
    Der mündige Bürger wird mehr und mehr in ein Überwachungssystem gezogen dem er sich als Einzelner kaum zu entziehen mag. Beabsichtigt er dies, wird er als potentielle Gefahrenquelle für die Gesellschaft ausgemacht und in der Folge genötigt – dafür ist dieser Fall wieder mal ein perfektes Beisspiel.
    Ich will mich auch gar nicht weiter über die Systeme auslassen, allerdings darf ich auf zwei mich entlastende Punkte hinweisen.


    Im SGB II findet sich unter anderem ein Paragraph der den öffentlichen Einrichtungen den Austausch (wie man so schön sagt) von Leistungsrelevanten, Kundenspezifischen Daten erlaubt.


    Warum passiert das dann nicht? Kann es mit dem Umstand zusammen hängen das dann Verwaltungsabläufe wegfallen die eventuell zu weniger Bürokratie und frei werdenden Arbeitsplätzen führen könnten, diesmal nicht auf Seiten des gemeinen Volkes, sondern in den Bereichen
    eines aufgeblasenen Verwaltungsapparates???


    Und zu Punkt 2 meiner Einwände, es mag ja etwas Bauernschlau klingen, aber wenn ich folgenden Satz in Ihrem Schreiben vom 22.03.2010 lese wie den:
    „Sie erhalten letztmalig Gelegenheit Ihre derzeitige Einkommens und Vermögenssituation dazustellen“, ist dann nicht mit der Erklärung meinerseits nach wie vor im ALG II Bezug zu stehen dieser Umstand erfüllt?



    Richtig in früheren Schreiben wurde ich zur Vorlage des gültigen Leistungsbescheides aufgefordert, gegenwärtig steht davon allerdings nichts mehr in Ihrem Schreiben. Somit habe ich doch dem Folge geleistet was im Grunde nach von mir erwartet wird und in Anwendung des SGB II eigentlich noch nicht einmal notwendig wäre.


    Ich frage mal ganz doof: „Was wenn ich den letzten gültigen Leistungsbescheid zugesandt hätte und kurz danach oder während dessen schon ein neues Arbeitsverhältnis gefunden hätte?


    Ich kann es Ihnen sagen, die Prüfung hätte ergeben das der PKH zu Recht besteht, weil
    a) nicht Zeit nah geprüft werden kann, denn so ohne weiteres bekommen Sie nicht mal eben einen weiteren Leistungsbescheid, der besitzt in der Regel eine Gültigkeit für einen etwa ½ jährigen Zeitrahmen
    und
    b) es nicht einmal ausgeschlossen werden kann das ich Ihnen eine Fälschung zukommen lassen könnte, mittels einem guten Scanner und einiger massen durchschnittlichen PC Kenntnisse ändere ich Ihnen so ein Teil in 10 Minuten ab und es geht durch Ihre Verwaltungsprüfung, da lege ich die Hand für ins Feuer, denn anderenfalls würde im Umkehrschluss sowas nur auffliegen wenn ein Datenabgleich mit der zuständigen ARGE erfolgen würde, das allerdings tut die Verwaltung des Arbeitsgerichtes aber eben nicht, denn dann wäre mein Einwand in vielerlei Hinsicht wieder mehr als gerechtfertigt!


    Ich denke, Vater Staat sollte mir eine Dankes-Urkunde überreichen, weil nicht jeder Schritt den eine Verwaltung als erforderlich betrachtet auch unbedingt effektiv und richtig sein muss.


    Wenn sie sich nicht auf diese recht schlüssige Argumentation einlassen können dann, ja dann kann ich es eben auch nicht ändern, aber dann habe ich wenigstens den Versuch unternommen etwas Positives aus den Reformursprungsgedanken dahin zu vermitteln, wo man dann doch sein eigenes Süppchen kocht!



    Dies ist der Text aus meiner Einlassung bei Gericht, entweder ich bin bereit die Kritik an den Reformen zu belegen oder ich halte den Mund, jammere und beklage mich nicht!



    Und für meine Wiedersacher: Dies ist weider ein Beweis das man die Dinge auch anders betrachten kann!

  • Es ist gut das es immer wieder Menschen gibt die sich nicht gefallen lassen was die Argen versuchen uns auf zu tischen


    ich finde es super wie du kämpfst
    nur nicht unter kriegen lassen....ich selber habe auch einen extrem schwierigen fall


    bin alleinerziehende mutter einer vier jährigen tochter und seit sie auf der welt ist nur am kämpfen gegen die arge und deren bearbeiter


    obwohl ich im august einen arbeitsplatz habe bin ich seit jannuar immer wieder sanktioniert worden so das sich noch kein geld errechnet hat SEIT JANUAR!!!!!


    das dürfen sie nicht?!!!!ich weiß aber bis das ans zuständige geicht geht das dauert


    deswegen meine eigentlicher grund für die Antwort


    ich habe an Stern tv Akte 2010 und Bild geschrieben und gehe jetzt an die öffentlichkeit



    es muss endlich ein zeichen gegen diese Animal Farm gesetzt werden

  • Ja, und jetzt habe ich einweiteres Ergebnis in der Sache!


    ich wurde ja Zwecks Überprüfung des rechtmässigen PKH (Prozesskostenhilfe) aufgefordert nun erneut meinen Leistungsnachweis vorzulegen. Dies habe ich mehrfach schriftlich abgelehnt weil, in den Reformen die Forderung besteht das ein Umdenken in den verwaltungen stattfinden solle, demnach ist es ja irgenwie nicht logisch das von Amtswegen jede Behörde die Möglichkeit auf einen Datenableich mit der ARGE hat, und ich weil von der ARGE genötig auch erst Hilfe zugebilligt bekomme nachdem meinerseits Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber erhoben wird. Letzteres ist ja irgendwie verständlich aber wenn durch quasi staatliche Anordnung / Vorschriften eine Klage nötig wird, dann sollte auch der Staat für die Prozesskosten aufkommen, solange dies per PKH erfolgt ist mir das gelinde gesagt egal wie die da tricksen um sich die Taschen voll zu machen. Im Gerichtsverfahren schauen die bekloppten Richter ja auch nur darauf ob jemand einen solchen Anspruch hat und anstatt die Kosten auf die beklagte abzuwälzen was ja in einem reinen Zivilprozess so wäre wenn diese verliert, geht man bei PKH dazu über die sichere Kohle dann vom Kläger zu erheben.


    Auch das kann mir egal sein aus welcher Quelle ein Gericht oder Richter bzw. Rechtsanwalt sich sein Honorar holt, ich würde ja, sofern ich die Kohle nicht habe auch nicht klagen können und mein Anspruch ginge somit verlustig; ob daraus dann ein ablehnender Bescheid bei eintretender Bedürftigkeit gerechtfertigt wäre, ist doch wohl sehr zu bezweifeln. Dies würde ja bedeuten das nur der Recht bekommt der Kohle hat!


    Letztlich erwartet das Gericht dann innerhalb von 4 Jahren das man diese PKH sogar zurück zahlt, sofern man zu Einkommen kommt.


    In meinem Fall wurde diesbezüglich dann ein Einkommensnachweis gefordert, hier aber habe ich der Gerichtskasse mitgeteilt das ich nach wie vor ALG II beziehe, aber das wollte man schriftlich!


    Darauf hin habe ich das verweigert weil für solche Dinge eben auch der Austausch der Daten mit der ARGE lt. SGB II möglich ist. Und auch eine Erklärung hierzu wurde nicht akzeptiert mit der Androhung mir die PKH abzuerkennen, hierbei übermittelte mir man dann auch noch unterschiedliche Forderungsbeträge! Verarschen kann unser Justiz gerne andere also habe ich diese Forderung nicht erfüllt woraus sich eine Aberkennung der PKH ergab. Per Nothilfeantrag habe ich dann in der besagte Frist die Aberkennung zu verhindern versucht.


    Dann kam nochmals die Aufforderung der Beibringung und die direkte Abgabe an das Landesarbeitsgericht. Hier teilte ich der zuständigen Richterin mit das ich mit dem Vorgang nicht einverstanden bin und habe unter anderem auch mal darauf hingewiesen das die Praktik, der Einholung eines Leistungsbescheides vom Kläger und nicht von der ARGE unter anderem auch die Mögklichkeit einer Fälschung eine solchen Nachweises beinhaltet der, weil man von Gerichtsseite her nicht bereit ist diese Daten bei der ARGE abzufragen, auch noch der Gefahr unterliegen das dies niemals auffällt. Letztlich scanne ich so einen Bescheid ein, und per entsprechender Bearbeitungsmöglichkeiten setze ich einfach die gültigen Daten ein, und schwubs bescheisse ich Vater Staat wenn ich will, weil von Amtswegen keine Überprüfung statt findet.


    Darauf hin erging das Urteil das man mir die Aberkennung der PKH ohne Widerspruchsmöglichkeiten zuschickte, ohne persönliche Anhörung und mit der bermerkung das einer der Gründe eienr solchen Aufforderung sei, die Betroffenen zu einer Wahrheitsgemässe Aussage anzuhalten.


    Jetzt schicke ich meinen Kommentar an das Landesjustizministerium, das ist wahrer Erhalt von überflüssigen Arbeistplätzen und schwachsinnigen Arbeitsabläufen!


    Mal sehen was mein freund danielo jetzt noch kommentiert, wo selbst das Gericht schreibt das man die Menschen zu wahrheitsgemässen Aussagen anhalten möchte, sind wir alle nur noch als Lügner verschrien ???


    Ps.: ach ja heite kam von der Gerichtskasse die Rechnung für diese Entscheidung ----40€ zu zahlen an die Gerichtskasse bis Mitte des Monats, na dann bekommen die erst mal einen Bescheid das ich das jstizministerium einschalte und eine Ratenzahlung wünsche!