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Rückforderung durch Falschberechnung

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  #1  
Alt 18.11.2007, 02:52
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Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 8
Standard Rückforderung durch Falschberechnung

Hallo zusammen,

ich bin hier durch zufall auf auf dieses Forum gestoßen und hoffe das auch mir hier geholfen werden kann.

Mein Problem stellt sich folgendermaßen da:
Ich war seit Januar beim Jobcenter gemeldet und habe auch Leistungen bekommen, jetzt habe Ich seit 31. August ein Fachabitur begonnen und somit stehen mir Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz "BAFög" die ich auch beantragt habe zu.
Ich hatte dem Jobcenter mitgeteilt das Ich ab den 31. Aug das Fachabitur beginne, darauf hin erhielt ich Mitte September einen Änderungsbescheid meiner Leistungen, in diesen Bescheid hatte mir das Jobcenter 192? meiner Leistungen rausgerechnet.
Nach telefonicher Rücksprache mit dem Jobcenter sagte man mir, dass diese 192? ein mindest Betrag an Bafög wäre und dieser mir zustehe und daher aus meinen laufenden Leistung rausgerechnet wird.
Nun wollte das Jobcenter einen Bescheid über die Höhe des BAFög haben,den ich noch nich hatte.
Auf Nachfrage bei der BAFögstelle teilte man mir mit das die Bearbeitung noch dauert,und ich erstmal einen Einkommensunabhängigen Betrag von 360 euro bewilligit bekomme und Natürlich auch einen Bescheid.
Diesen schickte ich zum Jobcenter und erhielt wenig später Post,das mir kein Hartz 4 seit August zusteht und ich das zuviel gezahlte Geld für die letzten 3 Monate zurückzahlen soll. 1300?
Nun ist meine Frage wie ich mich verhalten soll da der Fehler ja nicht an mir liegt!
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  #2  
Alt 18.11.2007, 12:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

leider wirst du das Geld zurückzahlen müssen.
Versuche eine Ratenzahlung mit der Arge zu vereinbaren!
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  #3  
Alt 18.11.2007, 19:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2007
Beiträge: 8
Standard re

Wäre es nicht möglich, das sich das Jobcenter den offenen betrag von der BAFög Stelle hollt, schließlich stehen mir ja Leistungen zu.
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  #4  
Alt 19.11.2007, 10:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

natürlich wirst du eine Nachzahlung des Bafögamtes erhalten, damit kannst du einen Teil der Überzahlung an die Arge zurück zahlen.
Es obliegt aber dir, die Rückzahlung an die Arge zu veranlassen und ist nicht Sache des Bafögamtes.
Du wirst jetzt leider warten müssen, bis die erste Zahlung des Bafög Amts kommt, die Arge geht nicht in Vorleistung.
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