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Schufa Selbstauskunft

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  #1  
Alt 20.06.2011, 13:19
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Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 14
Standard Schufa Selbstauskunft

Ist es sinnvoll, eine Selbstauskunft anzuleiern, um sich einen Überblick zu verschaffen oder kann man sich da irgendwie selbst schaden?
Was steht da eigentlich alles drin und wie lange?
Gibt es andere/bessere Stellen, wo man selbst sehen kann, welche Schulden und Konten eingetragen sind?

lg lotte
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  #2  
Alt 20.06.2011, 13:43
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wieso solltest du dir da schaden.Die Schufa schickt dir nur die Daten die sie derzeit über dich haben.Eigentlich solltest du ja selbst wissen wo und wie hoch deine Schulden insgesamt sind.Ob die Schufa alles hat kann ich dir auch nicht sagen aber zumindestens über nicht bezahlte Rechnungen ,Kredite und dein Kaufverhalten bei Versandhäusern sind sie informiert.Allerdings kannst du auch ersehen ob alte Sachen gelöscht worden sind oder Dinge bei dir drinstehen die mit dir gar nichts zu tun haben.
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  #3  
Alt 20.06.2011, 15:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 14
Standard

Aktuell habe ich keine Schulden, aber es gab da mal so ein Problem mit Mahnverfahren wg. Handygeschichten.
Wie lange bleiben denn solche Sachen normalerweise stehen?

lg lotte
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  #4  
Alt 20.06.2011, 17:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, drei Jahre nach der ersten Speicherung gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de
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  #5  
Alt 21.06.2011, 00:20
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Registriert seit: 16.06.2011
Beiträge: 14
Standard

Danke soweit mal.
Wie können denn die Behörden Sparbücher/-konten erfassen bzw. einsehen?
Was ist mit anderen Formen von Guthaben wie z.B. einem Genossenschaftsanteil oder Bausparverträgen?

lg lotte
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