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#1
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Hallo liebes Forum.
Ich bin 23 und fange im August eine Ausbildung an. Ich wohne derzeit noch bei meiner Mutter. Eigentlich.. Diese ist vor einiger Zeit ausgezogen aus der Wohnung und ich wohne quasi allein in der Wohnung. Das heißt, meine Mutter zahlt Miete für diese Wohnung, wohnt aber nicht mehr hier. Bisher ist es so verlaufen, dass ich meiner Mutter etwas zur Miete dazugezahlt habe. Dabei handelt es sich um etwa 200 €. Bisher habe ich einen 400 € Job ausgeübt. In der Ausbildung werde ich aber etwas weniger verdienen. Etwa 350 € netto oder so. Nun ist meine Frage an euch: Welche Sozialleistungen kann ich beantragen um mein Gehalt ein wenig "aufzustocken"? BAB kommt für mich laut dieser Internetseite nicht in Frage, da der Ausbildungsbetrieb im selben Ort (sogar selben Stadtteil, etwa 5 Minuten Fußweg) liegt. Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen oder steht mir das überhaupt nicht zu? Wie sieht es aus mit einem Wohngeldzuschuss? Ich habe ebenfalls hier gelesen, dass dies nur geht, wenn andere Mitglieder/Bewohner dieser Wohnung ebenfalls Wohngeld beziehen. Die einzige Möglichkeit wäre meines Wissens also nur das Kindergeld. Und dies steht mir zu, da ich noch keine 25 bin und dies meine erste Ausbildung wäre. Vielleicht hat ja jemand von euch eine Ahnung oder gar Erfahrung, welche Leistungen man beziehen könnte. Kenne mich damit nicht wirklich aus. Und möchte mir unnötige Wege zu Ämtern sparen. Falls noch Fragen offen sind, stellt sie mir einfach. Werde dann so schnell wie möglich Antworten. Danke schonmal im Vorraus. Lg Tamy |
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#2
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Zitat:
Das was Du da zitierst, trifft auf Dich nicht zu, weil Du nicht mehr minderjährig bist. Zitat:
unter dieser Anschrift gemeldet ist...) hast Du keinen Anspruch auf BAB, weil Du im Haushalt der Eltern wohnst. Zitat:
Geändert von dms (24.07.2011 um 18:03 Uhr) Grund: erste Antwort neu formuliert |
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#3
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Danke für die Antwort.
Zu der Situation mit meiner Mutter muss ich folgendes noch hinzufügen: Meine Mutter steht zwar noch im Mietvertrag drin, ist aber nicht mehr in dieser Wohnung gemeldet, sondern in der sie jetzt wohnt. Außerdem wohnt mein Bruder mittlerweile mit in dieser Wohnung und ist auch unter dieser Adresse gemeldet. Gibt es da dann eine Möglichkeit irgendwie Geld zu beziehen? Geändert von Tamy* (24.07.2011 um 19:20 Uhr) |
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#4
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Zitat:
Somit ist die Wohnung Teil des elterlichen Haushaltes, was zu einer Ablehnung von BAB führen kann. Das könnte je nach dem, wie der BAB-Antrag bearbeitet wird, ein Problem darstellen. Gehen wir mal davon aus, dass es trotzdem, wegen der Ummeldung des Wohnortes des Mutter, anerkannt wird. Dann würde aufgrund des Mietvertrages die Miete durch 2 (Du und Mutter) bzw. durch 3 (Bruder eingerechnet) geteilt. Und nur Dein Mietanteil wird in der Berechnung berücksichtigt. Es wäre also zweckmäßig, hier klare Bedingungen zu schaffen. Das der Bruder mit in der Wohnung wohnt, hat nur Auswirkungen auf den zu berücksichtigenden Mietanteil von dir. Schau Dir auch meine nachfolgende Signatur an.
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allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner Förderung der Berufsausbildung im SGB III (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!) |
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#5
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Hallo, nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es wäre im Prinzip total egal ob ich nun mehr Geld als den Mitanteil bekomme oder eben nur diesen. Hauptsächlich möchte ich ja, dass von den Sozialleistungen die Miete übernommen wird. Sodass ich diesen nicht mehr zu tragen habe. Was den Rest angeht, also das Gehalt der Ausbildung, das würde vollkommen ausreichen. Ich habe nur Angst, dass die Ämter mir irgendwie einen Strick daraus drehen könnten, dass meine Mutter nicht mehr in dieser Wohnung wohnt und nur einen Wohnsitz angemeldet hat, obwohl sie einen davon als Zweitwohnsitz angeben müsste und somit mehr Steuern für sie anfallen würden. Nicht dass nachher noch Probleme entstehen, die ich gar nicht gebrauchen kann. Oder gibt es gar eine Möglichkeit sich selbst eine Wohnung zu suchen, die man mit entsprechenden Leistungen finanzieren könnte? P.S: Danke für die Links, werde Sie mir gleich mal ansehen. |
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#6
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Zitat:
So wie Du dir das vorstellst, funktioniert BAB nicht. BAB bei Berufsausbildung Art des Bedarfs Grundbedarf (pauschal) 348,00 Pauschale für Miete 149,00 Mietzuschuss (falls Miete über 149 Euro), höchstens 75,00 Beispiel (dein Mietanteil 222,00 Euro) 348 149, da auswärts untergebracht - nicht bei den Eltern wohnend 73 (222-149=73, max 75) ergibt als Bedarf 570 evtl. noch eine Fahrkarte (monatskarte) von 30 Euro BAB-Bedarf gesamt 600 Euro Diesem betrag wird nun dein Einkommen, das deiner Eltern gegenübergestellt Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens gibt es Freibeträge etc. Vereinfacht sagen wir mal Eltern kein anzurechnendes Einkommen, und bei Dir ergibt sich ein monatlich anzurechnendes Einkommen von 380 Euro 600 abzgl 380 (dein Einkommen)= 220 monatliche BAB (Miete war 222) Zitat:
348+149+75+30=602 602-380= 222 (Miete 300) Du kannst zwar einen Mietzuschuss beantragen, ob da allerdings was rauskommt, weiß ich nicht. Zumal ja dort noch das Kindergeld aals dein Einkommen berücksichtigt wird. |
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#7
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Ohje das hört sich wahnsinnig kompliziert an und sieht auch so aus.
Ich hab den Großteil der Rechnung schon verstanden. Allerdings würde mich interessieren wie sich der Meitanteil zusammensetzt. Wird der von der Arge bestimmt oder wie funktioniert das? Fakt ist ja, dass ich etwa 180 € im Monat an Miete zahlen muss, wobei schon die Stromkosten mit drin sind. Kann ich also dann von diesem Betrag ausgehen oder wie wird das gerechnet? Achja und noch eine Frage nebenbei: Ich bekomme zur Zeit kein Kindergeld, könnte aber beantragt werden. Allerdings hab ich nun gelesen, dass die Eltern das Geld beantragen müssen und nicht ich. Stimmt das oder wie ist das geregelt? Und wie ist das, wenn vor einigen Jahren unrechtmäßig Kindergeld bezogen wurde von der Mutter, welches sie mittlerweile aber wieder vollständig zurückgezahlt hat. Kann das Kindergeld nicht einfach von mir beantragt werden? |
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#8
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Zitat:
Miete, gemeint und für BAB massgebend ist die Warmmiete Zitat:
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#9
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Also würde es reichen, wenn meine Mutter nun zum Amt geht und Kindergeld beantragt, dieses dann auch von der Kindergeldkasse erhält und ich somit meine Mietkosten verrechnen kann?
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#10
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Zitat:
Kindergeld ist bei BAB eigentlich unerheblich. Es wird im normalen Antrag auch nicht abgefragt. |
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