Studium

  • Hallo!


    Ich hätte mal eine frage bin zur zeit im Baby Jahr und keine Ausbildung.Würde mir das Amt (ALG2) ein Studium von zuhause aus Finanzieren.Weil man so schlecht Kindergartenplätze bekommt würde ich dies gern erstmal machen,aber das kostet monatl. 140euro knapp und 15monate lang.
    Würde dies das Amt Übernehmen?

  • ohne dich kalt abwürgen zu wollen (schönen gruß an horst :-)), aber wer soll das konkret wissen? Frag bitte dein amt, ob die so etwas in deinem konkreten fall fördern. möglich ist das, wenn es keine andere förderungsmöglichkeit gibt und das studium aussicht gibt, dass du damit auch mal geld verdienst.

  • Hallo Heidi!


    Waage mich trotz der kleine Anmerkung von Advokat mal an die Lösung:


    Sobald Du studierst sehen die von der ARGE in Ihren Vorgaben 2 Kriterien um eine ALG II Bewilligung zu versagen:


    1. Wer Studiert hat eventuell Anspruch auf Bafög


    2. Wer Studiert steht im wesentlichen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung


    Dazu kommt im Grunde erhälst Du ja Leistungen wegen der Nichtabkömmlichkeit bei der Erziehung des Erdenbürgers (Elterngeld) das bei Bezug von ALG II meines Wissens nach ja auch viel geringer ausfällt


    Bei einem Fernstudium bist Du dann ja auch wiederum Student und somit müsstest Du zunächst einmal Bafög beantragen, hierbei macht es aber meines Wissens nichts wenn Du im Elterngeldbezug stehst.


    Wie gesagt habe mich mal an die Beantwortung gewaagt, sichere Auskünfte müsstest Du eigentlich vom berufsberater der Bundesagentur für Arbeit hierzu erhalten oder Du schaust mal im Internet bei der Bundesagentur rein!


    Gruss

  • Hallo,


    Ich glaube hier ist eher die Rede von einem Fernkurs (SGD, ILS etc), zumindest ist mir kein Hochschulstudium bekannt, das nur 15 Monate dauert.
    Diese Fernkurse sind weder Bafögförderungsfähig noch werden sie von der Arge übernommen.

  • Hallo Salle!


    Also wenn da nichts Bafög - Forderungswürdig ist, steht dem Bezug von ALG II doch im Grunde nur eines entgegenden, nämlich die Nichtverfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, wäre diese allerdings gegeben z.B. durch Kindesbetreuung müsste doch im Grunde ein ALG II Anspruch ableitbar sein weil es sich dann nur um eine Fortbildungsmassnahme in der Freizeit handelt, eben kein Studium!


    Siehst Du das auch so?

  • Ja, das sehe ich auch so.


    Das Fernstudium ist außerdem so angelegt, dass auch berufstätige dieses z. Bsp. abends neben dem Job noch absolvieren können.


    Doch es ging Heidi glaube ich auch um die Übernahme der Studiengebühren und die wird die Arge im Falle eines solchen Fernstudiums auf gar keinen Fall übernehmen.

  • Hallo,


    diese Fernkurse werden grundsätzlich nicht durch einen Bildungsgutschein gefördert, da diese meist zu keinem staalich anerkannten Abschluss führen.


    Ausnahmen sind z. Bsp. Schulabschlüsse die durch einen Fernkurs nachgeholt werden. Diese können aber auch nur gefördert werden, wenn der Besuch einer öffentlichen Einrichtung z. Bsp. durch eine Behinderung nicht möglich ist.

  • richtig erkannt, es geht um die Erweiterung von Qualifikationen, doch stellen diese Fernkurse in der Regel keine wirkliche Qualifikation dar. Es gibt keine wirklichen Prüfungen und keinen anerkannten Abschluss, sondern nur ein Zertifikat des Anbieters.


    Zu unterscheiden sind Fernlehrgänge mit einer Fremdprüfung, z. Bsp. vor der IHK.
    Diese können unter Umständen auch durch einen Bildungsgutschein finanziert werden.