Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Themen - Off Topic > weitere Themen

- Anzeige -

Übergangsgeld

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.08.2011, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 3
Frage Übergangsgeld

Hallo,
ich fange nächsten Monat eine Maßnahme zur Berufsfindung an, die von der DRV bezahlt wird, ich also Übergangsgeld bekommen werde.
Den Bescheid über Anfang der Maßnahme hat die Arge. So weit, so gut.
Gestern bekam ich von der Arge eine schriftliche Aufforderung, den Bescheid über die Bewilligung von Übergangsgeld vorzulegen.
Meine Frage, muß ich der Arge diesen Bescheid vorlegen? Meiner Meinung nach nicht weil das Übergangsgeld von der RV bezahlt wird und ich in der Zeit der Maßnahme nichts mit der Arge zu tun habe. Liege ich mit meiner Meinung richtig?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.08.2011, 18:55
dms dms ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 322
Standard

Zitat:
Zitat von ajwe60 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich fange nächsten Monat eine Maßnahme zur Berufsfindung an, die von der DRV bezahlt wird, ich also Übergangsgeld bekommen werde.
Den Bescheid über Anfang der Maßnahme hat die Arge. So weit, so gut.
Gestern bekam ich von der Arge eine schriftliche Aufforderung, den Bescheid über die Bewilligung von Übergangsgeld vorzulegen.
Meine Frage, muß ich der Arge diesen Bescheid vorlegen? Meiner Meinung nach nicht weil das Übergangsgeld von der RV bezahlt wird und ich in der Zeit der Maßnahme nichts mit der Arge zu tun habe. Liege ich mit meiner Meinung richtig?
Woher nimmst Du die Gewissheit, dass das Übergangsgeld so hoch ausfällt, dass Du keinen Anspruch mehr auf ALG II hast?

Lebst Du allein oder ist dein Partner weiterhin im ALG II-Bezug?

Dein ALG II-Bedarfssatz erhöht sich während des ÜBG-Bezuges - wusstest Du das?

Zitat:
Voraussetzung für die Gewährung des Mehrbedarfs ist das Vorliegen einer Behinderung, eine daraus folgende Beeinträchtigung des Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in das oder der Teilhabe am Arbeitsleben und die Erbringung von Leistungen zum Ausgleich dieser Beeinträchtigungen.
Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder ....

Als Nachweis ist ein aktueller Bewilligungsbescheid des Trägers vorzulegen. Die genannten Leistungen müssen tatsächlich erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der Behinderte lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Der Behinderte ist auf eine ggf. erforderliche Antragstellung beim zuständigen Träger der genannten Leistungen hinzuweisen.
Zitat:
Zitat von ajwe60 Beitrag anzeigen
... Liege ich mit meiner Meinung richtig?
Es kommt drauf an.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.08.2011, 20:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 3
Standard

Hallo dms,
erstmal, Danke für die schnelle Antwort!
1. Weil ich 68% meines letzten durchschnittlichen Nettolohns bekomme und der ist höher als der Regelsatz der Arge. Ich muß dazu sagen, daß ich noch auf den Bescheid warte.
2. Ich lebe alleine.
3. Nein, das wußte ich nicht! Was muß ich genau machen um alles ausschöpfen zu können?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.08.2011, 10:49
dms dms ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 322
Standard

Zitat:
Zitat von ajwe60 Beitrag anzeigen
Hallo dms,
erstmal, Danke für die schnelle Antwort!
1. Weil ich 68% meines letzten durchschnittlichen Nettolohns bekomme und der ist höher als der Regelsatz der Arge. Ich muß dazu sagen, daß ich noch auf den Bescheid warte.
2. Ich lebe alleine.
3. Nein, das wußte ich nicht! Was muß ich genau machen um alles ausschöpfen zu können?
zu 1. warten wir am besten mal den Bescheid ab, weil es bei der Berechnung von Übergangsgeld 5 verschiedene Varianten gibt.

zu 2. dann sollte es auch keine Auswirkungen hinsichtlich Bedarfsgemeinschaft geben.

zu 3. Den Bescheid des Rententrägers vorlegen. Der Bescheid muss jedoch die von mir bereits erwähnten Vorausssetzungen erfüllen.

Meld dich wenn der Bescheid vorliegt, und dann noch was unklar ist.

dms
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.08.2011, 13:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
zu 1. warten wir am besten mal den Bescheid ab, weil es bei der Berechnung von Übergangsgeld 5 verschiedene Varianten gibt.

zu 2. dann sollte es auch keine Auswirkungen hinsichtlich Bedarfsgemeinschaft geben.

zu 3. Den Bescheid des Rententrägers vorlegen. Der Bescheid muss jedoch die von mir bereits erwähnten Vorausssetzungen erfüllen.

Meld dich wenn der Bescheid vorliegt, und dann noch was unklar ist.

dms
OK, ich melde mich wenn ich den Bescheid habe!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
übergangsgeld? diable49 Sperrzeiten & zumutbare Arbeit 0 22.07.2010 11:40
Übergangsgeld ALG II koelnerin01 Anspruch und Leistungen 0 10.07.2010 16:36
Übergangsgeld Fergie weitere Themen 3 24.06.2009 16:50
Übergangsgeld Berthold2008 Anspruch und Leistungen 2 24.04.2009 16:40
Übergangsgeld-SGB III $97 ascari Einkommensanrechnung 0 03.01.2007 22:33