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#1
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Hallo,
ich fange nächsten Monat eine Maßnahme zur Berufsfindung an, die von der DRV bezahlt wird, ich also Übergangsgeld bekommen werde. Den Bescheid über Anfang der Maßnahme hat die Arge. So weit, so gut. Gestern bekam ich von der Arge eine schriftliche Aufforderung, den Bescheid über die Bewilligung von Übergangsgeld vorzulegen. Meine Frage, muß ich der Arge diesen Bescheid vorlegen? Meiner Meinung nach nicht weil das Übergangsgeld von der RV bezahlt wird und ich in der Zeit der Maßnahme nichts mit der Arge zu tun habe. Liege ich mit meiner Meinung richtig?
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#2
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Zitat:
Lebst Du allein oder ist dein Partner weiterhin im ALG II-Bezug? Dein ALG II-Bedarfssatz erhöht sich während des ÜBG-Bezuges - wusstest Du das? Zitat:
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#3
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Hallo dms,
erstmal, Danke für die schnelle Antwort! 1. Weil ich 68% meines letzten durchschnittlichen Nettolohns bekomme und der ist höher als der Regelsatz der Arge. Ich muß dazu sagen, daß ich noch auf den Bescheid warte. 2. Ich lebe alleine. 3. Nein, das wußte ich nicht! Was muß ich genau machen um alles ausschöpfen zu können? |
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#4
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Zitat:
zu 2. dann sollte es auch keine Auswirkungen hinsichtlich Bedarfsgemeinschaft geben. zu 3. Den Bescheid des Rententrägers vorlegen. Der Bescheid muss jedoch die von mir bereits erwähnten Vorausssetzungen erfüllen. Meld dich wenn der Bescheid vorliegt, und dann noch was unklar ist. dms |
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#5
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Zitat:
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