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Unterhalt für Kind

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  #1  
Alt 22.06.2006, 16:03
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Registriert seit: 22.06.2006
Beiträge: 1
Standard Unterhalt für Kind

Hallo

eine Frage

Ich bekomme auch Hartz IV und habe eine Tochter die bei Ihrer Mutter lebt. ( war nicht verheiratet )

Muss ich für mein Kind jetzt auch Unterhalt bezahlen oder gibt es dafür einen Freistellungsantrag, wo ich befreit bin bis ich wieder Arbeit habe ???

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg


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  #2  
Alt 26.06.2006, 22:15
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 15
Standard Re: Unterhalt für Kind

Hallo ....

Du bist in jedem Fall zu Unterhaltszahlung verpflichtet !!!

Bist Du aus finanziellen Gründen nicht in der Lage , kann die Mutter des Kindes Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen , was aber nur für längstens 72 Monate gezahlt wird, d.h bis zum 6 Lebensjahr danach erhält sie für das Kind Sozialhilfe.

Doch auch wenn die Mutter von anderer Stelle das Geld bekommt, heißt das nicht ,das Du davon befreit bist , denn Du schuldest das Geld dann quasi dem Amt.
Solltest Du Dich gar nicht darum kümmern, und es nicht zurückzahlen (kann man auch in Raten) kann Dir im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe drohen.

marisa




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  #3  
Alt 13.07.2006, 15:50
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Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 1
Standard Re: Unterhalt für Kind

Hallo

Ich habe da eine Frage. Diese Frage ist nicht für mich, sondern für mein Freund. Er hat ein Kind, welches aus einer Ehe hervorgegangen ist und muss natürlich Unterhalt dafür zahlen. Zur Zeit macht er eine Umschulung, die am 22.07.2006 voraussichtlich beendet ist und bekommt dann Hartz IV. Während der Umschulungszeit sind eine Menge Unterhaltsschulden angefallen. Ein Teil davon wurde vom Jugendamt gepfändet, da diese in Vorleistung getreten ist. Dafür hat das Jugendamt sich vom Sozialamt errechnen lassen, wieviel Bedarf er für sich hat. Der Rest wurde gepfändet, ungeachtet der Lohnpfändungsgrenzen, was mir unverständlich ist.

Jetzt möchte ich gerne wissen, ob das Jugendamt von den 345,00 EUR, die einem ja zum Leben bei Hartz IV bleiben, etwas pfänden kann und ich hätte gerne gewusst, ob es einen Weg gibt, Unterhalt runterzustufen, da er nicht arbeitet.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand darauf antworten könnte.

Jasmin
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  #4  
Alt 14.07.2006, 08:03
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 15
Standard Re: Unterhalt für Kind

Hallo ...

also der Unterhalt ist ja abhängig vom Gehalt und vom Alter des Kindes .
Da Dein Freund nicht arbeitet , bekommt das Kind den sogenannten Mindestunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
Den muß er zahlen auch wenn er Hartz 4 bekommt . Sollte er das nicht tun zahlt das Jugendamt für ihn den Unterhaltsvorschuß.
Die werden aber natürlich versuchen das Geld von ihm wieder zu bekommen. Vielleicht dann in Raten....Lieber rechtzeitig darum kümmern und versuchen zu zahlen sonst fällt später ein riesiger Berg Schulden an .
Sollte er das auch nicht machen bzw. nicht auf die Briefe reagieren kann unter Umständen eine Zwangshaft angeordnet werden . Aber keine Angst das passiert wirklich nur wenn er sich überhauptnicht darum kümmert , und nicht mit dem Jugendamt kooperiert.

LG marisa
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  #5  
Alt 21.07.2006, 14:21
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Unterhalt für Kind

@marisa ,

geh bitte umgehend zum Familiengericht und beantrage eine Aussetzung oder Herabsetzung des Unterhaltes.

Gruß
kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #6  
Alt 21.07.2006, 18:42
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 15
Standard Re: Unterhalt für Kind

Zitat:
Zitat von Kätzchen35
@marisa ,

geh bitte umgehend zum Familiengericht und beantrage eine Aussetzung oder Herabsetzung des Unterhaltes.

Gruß
kätzchen35
????? Glaube Du hast Dich vertan , ich hab keine Hilfe gesucht ich hab ne Antwort gegeben ...
Aussetzung geht nicht das Kind hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt , wenn er nicht zahlen kann dann zahlt das Jugendamt. Und er muß es zurück zahlen !!!

LG marisa
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  #7  
Alt 22.07.2006, 14:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Unterhalt für Kind

Sorry maris............hab dich vertan

@mausi
Beim Bezug von ALG II muss sofort Abänderungsklage eingereicht werden oder die Unterhaltsempfängerin stimmt der Titeländerung freiwillig zu. Der Sozialleistungsempfänger ist sogar verpflichtet, den Titel abändern zu lassen und keinen Unterhalt zu bezahlen. Denn wenn er in der Lage ist zu bezahlen, kann er nicht mehr ALG II berechtigt sein.

Quelle:
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
__________________
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www.sozialer-brennpunkt.de
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  #8  
Alt 22.07.2006, 18:39
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 15
Standard Re: Unterhalt für Kind

Zitat:
Zitat von Kätzchen35
Sorry maris............hab dich vertan

@mausi
Beim Bezug von ALG II muss sofort Abänderungsklage eingereicht werden oder die Unterhaltsempfängerin stimmt der Titeländerung freiwillig zu. Der Sozialleistungsempfänger ist sogar verpflichtet, den Titel abändern zu lassen und keinen Unterhalt zu bezahlen. Denn wenn er in der Lage ist zu bezahlen, kann er nicht mehr ALG II berechtigt sein.

Quelle:
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
Aber man sollte trotzdem nicht vergessen das er nicht dadurch "frei" ist , denn dann häuft sich die Zahlung an .... der Staat bzw. das Jugendamt zahlt dann Vorschuß , aber er muß es zurück zahlen wenn er dann Arbeit hat .
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  #9  
Alt 05.12.2006, 20:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 5
Standard

Soweit mir bekannt liegt der mindest satz ( ratenzahlung) bei mindestens 50€. Falls ich falsch liege Bitrte korrigiere mich jemand. Ich habe selber einen Sohn und beziehe HartzIV. Mein Sohn ist 10 Monate alt und ich habe erst die Vaterschaft anerkannt. Meine Freundin und ich haben uns schon in der Schwangerschaft getrennt und haben uns jetzt ( fast) wieder versöhnt. Ich möchte alles dafür tun damit es den beiden Gut geht und versuche momentan alle infos dazu zu sammeln.
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