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Unterlagen unaufindbar

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  #1  
Alt 01.08.2011, 08:52
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Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 7
Böse Unterlagen unaufindbar

Hallo !

Mein Ärger über das Jobcenter besteht darin.
Vor einiger Zeit habe ich die halbjährlichen Unterlagen für meine Weiterbewilligung der Leistung beim Jobcenter meiner Heimatstadt abgegeben. Jetzt erhielt ich ein Schreiben das
Unterlagen fehlen, obwohl ich genau weis das alles im Umschlag vorhanden war. Ich rief dann
beim Jobcenter an und sagte es müsse alles komplett sein. Da erhielt ich als Antwort „es kann sein das die Unterlagen im Hause (Jobcenter) verloren gegangen sind“, ich sollte sie bitte noch mal Nachsenden. Alls ich fragte wer mir die Unkosten ersetze bekam ich keine Antwort.
Es dreht sich hier nicht um das Geld sondern ums Prinzip, das Jobcenter verschlampt Unterlagen und der Harz IV Empfänger - der sowieso nicht viel Geld hat - muss auch noch dafür Aufkommen.

Es Grüßt Geraton
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  #2  
Alt 01.08.2011, 10:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.11.2010
Beiträge: 370
Standard

Lass dir in Zukunft für jedes Schriftstück den Eingang bestätigen, Datum, Stempel, Unterschrift.

Hast du keine Drohung der Zahlungseinstellung bekommen? Sind die Unterlagen ev. gar nicht nötig? Es gibt auch ganz klare "Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I", wonach sich die Behörden meistens selbst die Unterlagen besorgen müssten.

Zitat:
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
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  #3  
Alt 01.08.2011, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 7
Standard Unterlagen unaufindbar

Hallo kuddeldaddeldu

Erst einmal vielen Dank für deinen Rat wegen der Eingangsbestädigung
Ja bei dem Schreiben war eine Drohung dabei das die Zahlungseinstellung folge wenn nicht innerhalb-bis Datum- von 14 Tagen die Unterlagen eingingen. Mit deiner Info über § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
werde ich mich noch näher befassen.

MFG
Geraton
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