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#1
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Hallo !
Mein Ärger über das Jobcenter besteht darin. Vor einiger Zeit habe ich die halbjährlichen Unterlagen für meine Weiterbewilligung der Leistung beim Jobcenter meiner Heimatstadt abgegeben. Jetzt erhielt ich ein Schreiben das Unterlagen fehlen, obwohl ich genau weis das alles im Umschlag vorhanden war. Ich rief dann beim Jobcenter an und sagte es müsse alles komplett sein. Da erhielt ich als Antwort „es kann sein das die Unterlagen im Hause (Jobcenter) verloren gegangen sind“, ich sollte sie bitte noch mal Nachsenden. Alls ich fragte wer mir die Unkosten ersetze bekam ich keine Antwort. Es dreht sich hier nicht um das Geld sondern ums Prinzip, das Jobcenter verschlampt Unterlagen und der Harz IV Empfänger - der sowieso nicht viel Geld hat - muss auch noch dafür Aufkommen. Es Grüßt Geraton |
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#2
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Lass dir in Zukunft für jedes Schriftstück den Eingang bestätigen, Datum, Stempel, Unterschrift.
Hast du keine Drohung der Zahlungseinstellung bekommen? Sind die Unterlagen ev. gar nicht nötig? Es gibt auch ganz klare "Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I", wonach sich die Behörden meistens selbst die Unterlagen besorgen müssten. Zitat:
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#3
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Hallo kuddeldaddeldu
Erst einmal vielen Dank für deinen Rat wegen der Eingangsbestädigung Ja bei dem Schreiben war eine Drohung dabei das die Zahlungseinstellung folge wenn nicht innerhalb-bis Datum- von 14 Tagen die Unterlagen eingingen. Mit deiner Info über § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung werde ich mich noch näher befassen. MFG Geraton |
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