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#11
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Ich glaube eher Du checkst das nicht:
Wenn Du im Begriff bist, Sozialleistungen (Hartz IV) in Anspruch zu nehmen, DARFST Du keine Vermögenswerte, welche den Freibetrag überschreiten an irgendjemanden übertragen. Wenn Dir das JC dahinterkommt, machst Du Dich strafbar und die ganze Sache muss rückabgewickelt werden. Aber wenn Du das unbedingt durchziehen willst.... wo ist das Problem? Gib ihr das Geld und laß Dir ne Quittung geben und schon hast Du die Schulden bei Deiner Schwester bezahlt.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - Geändert von Gawain (17.12.2011 um 14:06 Uhr) |
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