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Verschiedene Pfändungsfreigrenzen

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  #1  
Alt 14.04.2011, 18:25
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Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 3
Standard Verschiedene Pfändungsfreigrenzen

Hallo,
Ich bin Angestellter und bekomme vom Arbeitgeber pfändungsfreie Geld nach Pfändungstabelle abgezogen, überwiesen. Jetzt möchte ich ein P Konto einrichten um einer Kontopfändung vorzubeugen und bekomme von der Bank die Info, daß hier die pfändungsfreie Grenze tiefer liegt und ich einen Antrag für Erhöhung stellen muß um auf den selben Nettobetrag zu kommen. Wie kommt das ? Kann mir hierbei jemand weiterhelfen?
Gruß
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  #2  
Alt 15.04.2011, 11:08
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Beiträge: 4.501
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Bei einem P Konto mußt du nachweisen das du unterhaltspflichtig bist und dann kann sich der Betrag bis zu 1200 Euro erhöhen.Bei einem normalen Konto erhöht sich der Betrag für jedes Kind und kann dadurch höher sein als bei dem P Konto.Müßtest du schauen ob sich so ein Konto für dich dann lohnt.
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  #3  
Alt 18.04.2011, 09:55
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Beiträge: 3
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meinst du daß sich der Betrag um bis zu 1200€ erhöhen kann, oder bis auf 1200€ ?
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  #4  
Alt 18.04.2011, 10:02
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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bis auf 1200 Euro je nachdem wie viele Kinder du hast.
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  #5  
Alt 05.05.2011, 22:13
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Registriert seit: 05.05.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
bis auf 1200 Euro je nachdem wie viele Kinder du hast.

Das stimmt so nicht ... neben dem Grundfreibetrag (985,15 Euro; kann bis auf 1.200 Euro auf Antrag erhöht werden) gelten noch entsprechende Erhöhungen je unterhaltspflichtiger Person ... allerdings sind diese per Bescheinigung nachzuweisen ... die einzelnen Beträge sind ja der ZPO zu entnehmen.

Eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages des P-Kontos über die vorgesehenen Beträge hinaus und auf die Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen abgestellt, wird das Amtsgericht wohl ablehnen, da Du "nur" pfändungsfreies Resteinkommen beziehst und eine Kontopfändung derzeit nicht vorliegt.

Sollte eine solche Kontopfändung kommen, ist immer noch ein Antrag bei Gericht möglich, auch hinsichtlich einer Aufhebung selbiger, da Dein Lohn schon gepfändet wird.

Generell ist aber ein solches P-Konto für Dich wohl zu empfehlen, damit im Fall der Fälle wenigstens sofort über den Grundbetrag (ggf. zuzüglich weiterer Freibeträge für Kinder? Ehepartner? etc.) verfügt werden kann.

Außerdem ist ab 01.01.2012 nur noch über P-Konto der Schutz bei Kontopfändung möglich - also langfristig denken oder die unliebsamen Dinge schnell regeln bzw. begleichen ;-)
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  #6  
Alt 06.05.2011, 09:59
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Der Pfändungssichere Betrag kann bis 1200 Euro erhöht werden wenn eine Unterhaltspflicht besteht.So und nicht anders habe ich es geschrieben und so ist es auch.Außerdem ist zuzüglich zur Lohnpfändung auch eine Kontopfändung möglich.Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Maßgeblich ist das ein bestimmter Betrag zum Leben bleiben muß.
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