Vorsorgevollmacht wann?

  • Ich hatte für meine Eltern die Vorsorgevollmacht für Behördengänge, Medizinische Belange (Krankenkasse), Bankgeschäfte. Eine Patientenverfügung muss extra gemacht werden. Die haben meine Eltern aber zeitgleich gemacht. Und zwar von dem Zeitpunkt an, als sie selbst nicht mehr gesundheitlich fit waren, um ihre Behördengänge, Bankgeschäfte und auch Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse zwecks Pflegestufe, medizinische Hilfsmittel u. ä. allein zu schaffen. Mein Mann und ich haben auch eine Patientenverfügung für uns selbst. Wir haben nur eine Tochter und möchten nicht, dass sie im Falle eines Unfalls entscheiden muss, ob man die Maschinen abstellt oder nicht. Das haben wir selbst geregelt.

  • Okay vielen Dank für die Antwort. Wie ist das denn mit der Vorsorgevollmacht, habt ihr die notariell beglaubigen lassen? Habe gelesen, dass es zwar nicht zwingend notwenig ist, um die Vollmacht zu besitzen, aber in manchen Fällen ( Grundstückverkauf, Darlehensaufnahme etc. ) dann doch benötigt wird. Das allerdings kostet. (Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/vorsorgevollmacht#beglaubigung-durch-einen-notar ) Habt ihr einen Notar hinzugezogen? Wenn ja, wie viel hat der bei euch verlangt? (Das Spektrum "21 und maximal 366 Euro" ist ja ziemlich unkonkret... ) Vielen Dank!

  • Hallo, Franzi09!


    Es ist nicht erforderlich, Vollmachten oder Betreuungsverfügung notariell beurkunden zu lassen. Grundsätzlich reicht es, wenn innerhalb der Familie sichergestellt ist, dass die notwendigen Schritte zu gegebener Zeit eingeleitet werden können.


    Eine sinnvolle Maßnahme ist jedoch ein Eintrag der Vollmachten in das so genannte Vorsorgeregister: http://www.vorsorgeregister.de


    Schau Dich doch dort einmal um. Im Zweifel sind Deine Fragen dann qualifiziert beantwortet.


    Gruß
    P.