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Vorsorglicher Antrag auf Befreiung GEZ

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  #1  
Alt 21.07.2009, 11:47
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Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 7
Standard Vorsorglicher Antrag auf Befreiung GEZ

Guten Tag,

da ich immer noch auf meinen neuen Hartz4 Bescheid warte und er wahrscheinlich nicht pünktlich kommen wird, muss ich bei der GEZ einen vorsorglichen Antrag auf Befreiung stellen.
Nun meine Frage: Kann ich einfach den Antrag ausfüllen und zur GEZ schicken und später den Hartz4 Bescheid zusenden, oder brauche ich einen Stempel vom Jobcenter auf den vorsorglichen Antrag, oder einen Bescheid?

Ich hoffe mir kann jemand sehr schnell weiter helfen, denn ich würde es nämlich heute abesenden wollen.

Danke für alle Antworten,

Mfg Anna
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  #2  
Alt 21.07.2009, 11:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2007
Beiträge: 4
Standard

Schreibe eine Fristwahrung,die so in etwa aussehen sollte:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...stwahrung.html
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  #3  
Alt 21.07.2009, 11:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 154
Standard

Hallo, bisher war es immer so, dass auf der Rückseite des GEZ Antrages angekreuzt wurde vorsorglich und der dann an die GEZ ging, man kann diesen auch im Bürgerbüro der Stadt abgeben. Wenn der Hartz4 Bescheid dann kommt, muss seit Juli ein Schreiben, oder ein Vermerk auf dem Bescheid sein für die GEZ. Das kannst du dann direkt zur GEZ schicken, oder wieder im Bürgerbüro abgeben. Sollte die GEZ dir bis dahin Geld abbuchen, bekommst du das zurück, war bei uns auch so.
Viele Grüße
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