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Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

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  #11  
Alt 24.05.2011, 18:25
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Beiträge: 1.916
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Richtig! Sobald das Verfahren vor dem Insolvenzgericht eröffnet wurde, darfst Du an Gläubiger keine Zahlungen mehr leisten, nur noch an den Treuhänder.
Solange es noch nicht eröffnet wurde, rennt Dir der GV halt weiterhin die Bude ein!
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #12  
Alt 24.05.2011, 18:36
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Beiträge: 5
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naja es ist nur der eine Gläubiger der nen Titel hat.
was mach ich jetzt mit den tv`s?
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