Welche finanzielle Unterstürtzung bekommt eine alleinerziehende Mutter/Schülerin?

  • Hallo,


    ich bin 20 Jahre alt, alleinerziehende Mutter und ich lebe noch bei meinen Eltern, aber zähle als eigene Bedarfsgemeinschtaft. Ich zahle auch Miete, deshalb beziehe Hartz IV. Ab September werde ich wieder zur Schule gehen um meinen Abschluss nachzuholen und habe deswegen auch schon einen Krippenplatz für meinen Sohn. Die Schule kostet ein geringes Schulgeld, aber das werden mir meine Eltern finanzieren. Nun habe ich aber gehört das Schüler nicht Hartz IV berechtigt sind.Ich bin aber auf finanzelle Unterstüzung angewiesen den das Kindergeld wird ja kaum für einen Krippenplatz und sonstige Nebenkosten reichen.
    meine Frage :


    Welche Möglichkeiten gibt es für mich um weiterhin finanzell unterstüzt zu werden?


    Vielen Dank im vorraus.

  • Ich bin aber auf finanzelle Unterstüzung angewiesen den das Kindergeld wird ja kaum für einen Krippenplatz und sonstige Nebenkosten reichen.


    Hy,


    bei uns wurde der Kindergartenplatz vom Jugendamt Übernommen.
    Einfach mal Beantragen, alle Verdiensbescheide beilegen und Warten.


    Gruß