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Wertgutachten noch nicht da

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  #1  
Alt 26.01.2009, 07:11
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Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 17
Frage Wertgutachten noch nicht da

Hallo, nun brauche ich kein Wertgutachten mehr, sondern eine Erklärung der Bank die das Haus vor derletzen Hypothek geschätzt hat, prima! Aber das kommt nicht, auch nach mehrmaligen telefonaten, herbei, mittwoch ist abgabe und was passiert wen nich es nicht habe???

die wohnung ist genehmigt, bekomme ich trotzdem die miete? im moment hab ich nur angst, sch..gefühl nachdem bisher alles gut gelaufen ist.

anträge auf renovierungszuschuß, erstausstattung der wohnung, gez und telfon nehm ich mittwoch mi tund bin gespannt ob und wieviel ich bekomme, die wohnung ist leer ich hab noch nicht mal ne küche...bin aus nrw und weiß nicht wie es hier gehandlet wird. aber ich hab ein zuhause, das ist schon ganz viel wert.


tattoofee
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  #2  
Alt 26.01.2009, 12:08
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Bist du dir sicher, dass die Bank ein Wertgutachten hat?

Wenn ja, dann steig denen auf die Füsse, und wenns nicht funktioniert, sag deinem Sachbearbeiter er könne ja die Unterlagen bei deiner Bank anfordern und gib ihm die Genehmigung dazu, auch schriftlich wenn er es braucht.
Somit bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und alles andere liegt bei deinem SB.

Gruß klaus
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  #3  
Alt 29.01.2009, 19:25
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Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 17
Standard darlehen wg. vemögen

danke klaus.................alles gut

aber nun hab ich vermeintliches vermögen und die arge gewährt hartz4 nur als darlehen, ist das ok so? ich meine das haus ist ja noch da und menn und kind wohnen dort, ausserdem ist die belastung so das er mich nicht auszahlen kann, wo nixis nix zu holen.

gruß tattoofee
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  #4  
Alt 29.01.2009, 19:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Hallo,

ALG II als Darlehen o.k., da du ja Vermögen hast, du es im Augenblick nur nicht veräußern(zu Bargeld machen) kannst. Wenn dein Nochmann GKV-Versichert ist, bist du bis Scheidungsurteil familienversichert.

Du bekommst deinen Mann erst nach der Scheidung aus dem Haus, denn über den Zugewinn muss er dich auszahlen und notfalls ,wenn er nicht kann, das Haus verkaufen.

Alles weitere solltest du mit einem Anwalt für Scheidungsrecht klären.
Hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann kostet der Anwalt max. 10€.

Gruß Klaus
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  #5  
Alt 29.01.2009, 21:17
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Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 17
Standard

danke......ich hab am dienstag einen termin mit der anwältin...ich will ichn ja nicht hier raus haben, aber irgendwas muß ja passieren.....nur nicht sofort und jetzt. wollte halt wissen obs mit dem darlehen ok so ist. will ja unbedingt arbeiten aber bis dahin geht halt nur hartz4

gute nacht

tattoofee
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